Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gedanken zum Vaterschaftstest

Pascal @, Bayern, Thursday, 02.10.2008, 16:17 (vor 6291 Tagen) @ Rainer

Der Kampf der Justiz gegen die Wahrheit!???

Es sind vor der Justiz schon die Gesetze, die ungerecht sind.
Die Justiz wendet die Gesetze nur an.

Wir haben jetzt eine Bußgeldandrohung für heimliche
Vaterschaftstests, die irgendwann, wenn das Thema aus der
öffentlichen Diskussion verschwunden ist, klammheimlich
und fix in eine Strafandrohung umgewandelt und
damit verschärft wird.

Im Ergebnis damit eine vollumfängliche juristische Immunität
der Mutter, die sich nach Belieben einen solventen Kindsvater
aussuchen kann und Zahlväter ohne irgendwelche Rechte.

Da ist eine sehr einseitige Interessenlage in Gesetzesform
gegossen worden. Ein Gesetz gemacht von Frauen für Frauen.
Der Gesetzgeber hat eine verantwortungsvolle
Aufgabe und sollte bei Gesetzesneuerungen stets einen
gerechten Ausgleich verschiedener und sich widersprechender
Interessenlagen versuchen, soweit das im Einzelnen möglich ist.

Nach dieser Idealvorstellung funktioniert aber unser Gesetzgebungs-
Verfahren nicht. Gesetzesvorlagen werden zumeist in den Ministerien
erarbeitet und in diesem Prozess reden die Lobbyisten einzelner
Interessenverbände ein starkes Wörtchen mit, was in der Gesetzesvorlage
denn letztendlich drinstehen wird. Je einflussreicher der Interessenvertreter,
desto mehr Vorstellungen kann er im Gesetzesvorhaben unterbringen.

Und jetzt muss man sich mal vor Augen führen, wie wenig Männerbelange
bei so einem Verfahren Berücksichtigung finden können. Wer vertritt denn
die Interessen von Vätern in Berlin? Richtig, niemand. Sie haben
Keine Lobby, die in ein Gesetzgebungsverfahren hineinquatscht und die
zudem einflussreich genug wäre, im Gesetzestext auch ihre Vorstellungen
zu hinterlassen.

Dieser nicht vorhandenen Lobby steht aber ein Heer von
Gendertanten gegenüber, die Politik von Frauen für Frauen durchsetzen.
Da kommen dann eben so Gesetze von einseitiger Interessenlage heraus,
wie die Bußgeldandrohung für Vaterschaftstests.

Und die die Justiz, die über Gesetze nicht zu befinden hat, dann lediglich
anwendet.


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