Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Endlich Straffreiheit für mordende Mütter?

Maesi, Tuesday, 26.08.2008, 23:37 (vor 6327 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Hallo zusammen

Aus der neuen EMMA:

'...Ein neuer § 217 muss her, der diese einsamen und verzweifelten Mütter
nicht auch noch für Jahrzehnte ins Gefängnis schickt. Das nutzt nämlich
niemandem. Es schützt nicht zukünftige ungewollte Neugeborene vor einer
solchen Tat. Es schafft kein Unrechtsbewusstsein in der Gesellschaft, das
existiert schon. Und vor allem: Es öffnet den Täterinnen nicht die Augen
für ihre Tat, denn die verdrängen entweder weiter oder sterben vor
­schlechtem Gewissen, so wie Nadja N. und Sabine S.

Wem nutzt es ueberhaupt etwas, wenn Verbrecher ins Kittchen geschickt werden? Kostet den Steuerzahler doch nur einen Haufen Geld und fuer die Erlangung von Einsicht ist der Knast genau das fschale Umfeld. Naja, die Juristen profitieren natuerlich schon davon. Aber ansonsten? Kehren wir doch stattdessen lieber gleich wieder zur Blutrache und zum Faustrecht zurueck.

Übrigens: In den meisten Fällen sind die Frauen, die ein Neugeborenes
nicht leben lassen, schon Mütter - und fast immer gute Mütter. Doch in der
Regel gehen sie dann ins Gefängnis, und ihre Kinder bleiben bei dem Vater
zurück. Bei dem Mann, der wegguckt, schweigt, droht. Und in den meisten
Fällen auch schlägt....'

Emma

Jaja, der Mann, der wegguckt, schweigt, droht und in den meisten Faellen auch schlaegt. Er ist schuld! Die Taeterin kann grundsaetzlich nichts dafuer. Wozu sich noch in langwierigen Gerichtsverhandlungen mit konkreten Einzelfaellen herumschlagen und dort muehsam die Wahrheit herausschaelen? Die unfehlbare Frau Schwarzer hat die ultimative Wahrheit doch schon laengst fuer alle gefunden. FraguMaboe, DiMsaas und DaPis. Es muss herrlich (Oder vielmehr fraulich? Oder womoeglich doch eher daemlich?) sein, mit einer solch einfaeltigen Geisteshaltung durch's Leben zu wandeln.

Ebenfalls bezeichnend der Abschnitt:

'Ein kurzer Prozess koennte die Wiedereinfuehrung des § 217 sein, aber diesmal nicht eingeschraenkt auf die Toetung "unehelicher", sondern für alle Neugeborenen. Der alte § 217, der im 19. Jahrhundert ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ging davon aus, dass nur ledige Muetter Probleme haben. Wie wir sehen, ist das ein Irrtum. Doch die juristische Unterscheidung im alten Recht zwischen "Kindsmord" - also der Toetung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt - und der Toetung eines bereits eigenstaendig lebenden Kindes oder Erwachsenen war richtig. Es war falsch, diesen Paragraphen ersatzlos abzuschaffen.'

'...Toetung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt'. Welch hanebuechener Schwachsinn, der eben nur einem Ideologenhirn entspringen kann. Wann nach der Geburt faengt denn das Leben an? Nach einer Stunde, einem Tag oder einer Woche? Und ab wann lebt ein Kind eigenstaendig? Wenn es nicht mehr gefuettert werden muss sondern selbststaendig isst? Oder erst wenn es sich selbst mit Erwerbsarbeit versorgen kann und nicht mehr auf elterliche Unterstuetzung angewiesen ist? In Wirklichkeit faengt das Leben des Kindes mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an. Ab dann zeigt es saemtliche biologischen Merkmale des Lebens, wobei sowohl Ei- wie Samenzelle natuerlich schon vorher jeweils fuer sich lebendige Wesen (wenn auch mit sehr begrenzter Lebensdauer) gewesen sind.

Darueberhinaus soll jetzt ploetzlich ein erweiterter § 217 eingefuehrt werden, den Frau Schwarzer doch einst so erbittert bekaempfte. Die Altfeministin macht es einem vernunftbegabten Menschen mit ihren femilogischen Kapriolen nicht leicht. Der Maskulist Michail hat seinerzeit (wenn auch in einem anderen Zusammenhang) dieses feministisch-opportunistische Hin- und Herpendeln zwischen zwei Paradigmen, und dass dieses oder jenes ad hoc bevorzugt wird, je nachdem welches gerade den groesseren Vorteil bietet, treffend als 'Slalomlauf der Damen' beschrieben. Von besonderer Intelligenz oder Einsichtsfaehigkeit zeugt dieses opportunistische Herumgerudere nicht gerade, aber solange es nutzt, ist es fuer Frauen offenbar OK. Und offensichtlich ist es nuetzlich, wenn Muetter ihr Eigentum 'Kind' unmittelbar nach der Geburt straflos ermorden duerfen. Zumindest scheint das die Emma-Herausgeberin so zu sehen.

Aber weshalb sich darueber echauffieren. Das ist nichts anderes als die konsequente Weiterfuehrung von Frau Schwarzers Kampf gegen das Abtreibungsverbot. Es ist fuer eine Feministin ja nicht einzusehen, weshalb Abtreibungen waehrend einer bestimmten Frist in der Schwangerschaft straffrei sein sollen und danach bestraft werden. Die Spaetabtreibungen wurden femiethisch denn auch schon laengst entschuldigt und gerechtfertigt, die Rechtspraxis schwenkt derzeit auf diese Linie ein und es ist nur eine Frage der Zeit, bis keine laestigen Abtreibungsfristen waehrend der Schwangerschaft mehr gelten werden; die Politadvokaten im Gerechtigkeitsministerium werden in dieser Hinsicht auch die rechtlichen Formalitaeten noch hinbiegen.

Der naechste logische Schritt besteht darin, postnatale Abtreibungen (also Kindsmord) zu entschuldigen und dadurch straffrei werden zu lassen. Frau Schwarzer ist in dieser Beziehung Avantgardistin. Die Rechtspraxis ist der Gesetzgebung um einen Schritt voraus (Spaetabtreibung), und Frau Schwarzer ist der Gesetzgebung um zwei Schritte voraus (postnatale Abtreibung). Natuerlich sollen Kindsmorde nur fuer Muetter (bzw. soziale Muetter) straffrei sein. Bei Vaetern hingegen muessen die Sanktionen noch verschaerft werden. Ist's Wahnsinn auch, so hat es doch Methode...


Gruss

Maesi


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