Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage zu Hoffmanns "Sind Frauen bessere.."

susu.exp, Saturday, 09.08.2008, 17:54 (vor 6344 Tagen) @ Dummerjan

Hinzukommt, daß gerade im Bereich der Sexualstraftaten die Definition des
Straftatbestandes teilweise erheblich ausgeweitet wurde. Das ist per se ja
nichts schlechtes, weil es ja grundsätzlich die Sicherheit erhöht,
allerdings gibt es damit natürlich auch mehr Auswüchse bei den
Falschbeschuldigungen.

Die Konsequenzen sieht man eben bei dem starken Anwachsen der Fälle bei
Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wo es ein sprunghaftes
Wachstum gab als Rot-Grün die Regeierungsgeschäfte übernahm.

Ist so zumindest ein wenig irreführend, denn das 6. StrRG wurde ja noch von Schwarz-Gelb verabschiedet und trat auch noch vor der Bundestagswahl 98 in Kraft. Unter Rot-Gründ wurden, wenn ich mich recht entsinne zwar an den Sanktionsmöglichkeiten, nich aber an den Tatbeständen Veränderungen vorgenommen. Die Ausweitung des §177 - sexuelle Nötigung/Vergewaltigung im 6. StrRG war nicht nur "per se ja nichts schlechtes", sondern gerade aus Sicht eines Männerrechtlers etwas außerordentlich positives, wurde hier doch die Geschlechtsspezifische Täter/Opfer-beschreibung entfernt (vor 98 konnte eine Frau gar keine Täterin bei einer Vergewaltigung sein und ein Mann kein Opfer, einfach weil eine Vergewaltigung laut Gesetz nur den Tatbestand beschrieb in dem ein Mann eine Frau vergewaltigte, mit der Revision ist nun eine Geschlechtsneutrale Regelung in Kraft, die eine Vergewaltigung eines Mannes auch als solche benennt und eine Mindeststrafe vorsieht).

susu, vorbeischauend.


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