Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Noch eine wichtige Frage...

blendlampe, Sunday, 03.08.2008, 12:34 (vor 6351 Tagen) @ Christian2

Stimmt es, dass der BGH dieses Urteil nur auf Zahlväter gefällt und bezogen
hat, wenn nämlich der Staat für Mutter zahlen muss (Vater unbekannt), diese
Urteil nicht mehr greift und der Mutter es dann doch zumutbar ist, wieder
nach 3 Jahren einen Job aufnehmen bzw. in ihrem Beruf wieder arbeiten zu
müssen?

Ja.

Allerdings hast du dich auch von der weitverbreiteten Falschformulierung anstecken lassen. Es geht gar nicht darum, wann es für Kindsbesitzerinnen "zumutbar" ist, wieder zu arbeiten. Sie kann arbeiten so lange oder so kurz wie es ihr passt. Die Frage ist vielmehr, wann ein Dritter dazu herangezogen werden kann, ihr Unterhalt zu zahlen.


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