Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Im Streit zugeschlagen

Mustermanni, Friday, 25.07.2008, 01:55 (vor 6360 Tagen) @ Aura

Solange du keine sichtbaren Spuren hinterlässt, kannst du dich hemmungslos
ausagieren, dann kann dir keiner was, weil sich ohne ärztliches Attest
soetwas kaum nachweisen lässt.

Ist ja so mal nicht ganz richtig, schließlich kann die (alleinerziehende) Mutter die blauen Flecken und Quetschungen des Knaben beim Pädiater auch dadurch plausibel entschuldigen, indem sie behauptet, er sei immer so tolpatschig und neulich erst vom Klettergerüst gefallen. Selbst ewachsenen Männern wird trotz nachweisbarer Verletzungen die verbal vorgetragene Ursache häufig nicht abgenommen, wenn die i.d.R. kleinere Frau mal wieder ihren Rappel bekommen und heftig zugeschlagen hat. Das ist keineswegs ironisch gemeint, sondern leider die Regel. Wer glaubt schon einem kräftigen Mann ...
Und kurios wird es, wenn überhaupt kein objektiver Nachweis einer Gewaltanwendung besteht, das "Gewaltschutzgesetzt" dennoch dafür mißbraucht wird, Männer vor die Tür zu setzen und zu kriminalisieren. Dazu muss die Frau weder Verletzungen vorweisen noch (glaubhaft) schauspielern können, sondern einfach nur die Polizei rufen. Eine verständnisvolle und von der örtlichen Frauenbeauftragten "geschulte" Beamtin managed dann schon den Rest.


Trotz dieser Auskunft möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich
persönlich Gewalt als zwischenmenschliche Umgangsform zutiefst
verabscheue!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich hoffe, du beziehst unter dem Begriff "Gewalt" auch psychische und soziale Gewalt mit ein - auch wenn diese keine visuellen Spuren hinterlässt. Von allen Arten der Gewalt sind darüber hinaus mehrheitlich Männer betroffen.

Wollt´ ich nur mal gesagt haben ;-)

der mm


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