Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorschlag zum Begriff "Erzeuger"

Flohgast @, Saturday, 19.07.2008, 00:49 (vor 6366 Tagen) @ der_quixote

"Besitzerin/Eigentümerin"

Definition
Im § 854 bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache/Kind,unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache/Kind. Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache/Kind in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache/Kind seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über die Sache/Kind ausübt. Erforderlich hierzu ist neben einem räumlichen Herrschaftsverhältnis über die Sache/Kind auch ein Besitzwille.
Quelle:Wikipedia

Gruß
Flohgast


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