Schleichende Schlechterstellung nur wenn es Männer trifft, nicht bei Frauen
Hallo reineke
Danke für den Post.
Besonders perfide: Kindererziehungszeiten (3 Jahre je Kind für die Mutter, es sei denn die Mutter stimmt der Übertragung auf den Vater ausdrücklich zu) werden weiterhin mit dem durchschnittlichen Rentenbeitrag berücksichtigt.
Offensichtlich spart der Staat nicht an Rentenbeiträgen, wenn er damit überwiegend Frauen trifft. Sparen tut er nur auf Kosten der Männer.
Noch perfider: Männer, die kleine Kinder erziehen und deshalb selbst weniger Rentenbeiträge zahlen, werden wegen der oben erwähnten erforderlichen Zustimmung der Mutter oftmals nicht mit staatlichen Rentenbeitragszahlungen bedacht. Die Mutter wird, wenn sie die Zustimmung nicht gibt, doppelt bevorteilt: Sie hat die Möglichkeit, eigenen Verdienst zu erzielen und zahlt dann selbst volle Rentenbeiträge, zusätzlich zahlt der Staat ihr Rentenbeiträge in durchschnittlicher Höhe obendrauf.
Viele Grüße,
Andi
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- Schleichende Schlechterstellung -
reinecke54,
02.07.2008, 17:19
- Schleichende Schlechterstellung - Dummerjan, 03.07.2008, 08:39
- Schleichende Schlechterstellung nur wenn es Männer trifft, nicht bei Frauen - Andi, 03.07.2008, 16:42