Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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können und wollen

Norbert, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.06.2008, 16:10 (vor 6390 Tagen) @ dejure

gähn. in der ganzen BRD Geschichte gab es noch keinen einzigen
Fall von verurteilter Rechtsbeugung. Und wie immer: jeder Rechtslaie
meint, wenn er verliert, müsse es wohl einer sein. Weil jeder Mensch
ein geborener Rechthaber ist.


Dpch der er einzige Fall der annähernd eine Rechtsbeugung werden
könnte, ist der Fall Görgülü.. zumindest für die OLG Richter in
Naumburg.


Es belegt eher, daß die deutsche Richterschaft nicht gegen die
schwarzen Schafe in ihren Reihen vorgeht.

Was nur ein Armutszeugnis dieser "Elite" ist.

Worms läßt grüßen.


Nein, das liegt schlicht daran, dass man -idR- den nötigen Vorsatz für
eine Strafbarkeit nicht nachweisen kann. Deine Allgemeinplätze kannst du
dir also schenken.

Zum "nachweisen können" gehört auch der Willen es überhaupt zu versuchen.
Der Fall Naumburg zeigt dieses nachdrücklich.
Man wollte es schon gar nicht versuchen.
Sondern es wie üblich abwimmeln.
Den Hinweis, daß Richterberatungen geheim seien, kannst du dir sparen.
Könnte dann auch jeder Mafiosi für sich in Anspruch nehmen.
Ist eine reine Orbigkeitsschutzvorschrift.

Bzgl. Allgemeinplätze darfst du dir gern aber an die eigene Nase fassen.
Dazu genügt es mal dein Orginalposting zu lesen ;)

Und wie immer: jeder Rechtslaie meint, wenn er
verliert, müsse es wohl einer sein.
Weil jeder Mensch ein geborener Rechthaber ist.

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.


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