Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justiz - die Hure der Politik

Sparrowhawk, Tuesday, 03.06.2008, 15:05 (vor 6411 Tagen) @ Bernd

Du hast soeben sehr vortrefflich die EU beschrieben:

"Ein Staatswesen, das die Gewaltenteilung nicht einhält,"

Legislative, Exekutive und zum Teil auch iudikative sind in den Kommissionen der EU vereint. Ministerverantwortlichkeit gibt es nicht, das EU-Parlament ist de facto ein zahnloser Tiger, der einen demokratischen Staat nur vorgaukeln soll.


"Denn wenn institutionell oder über informelle Geflechte (Parteien) sich dieselben Gruppen in allen drei Gewalten finden, dann wird man folgendes finden MÜSSEN: Das Parlament herhebt zum Recht, was die Regierung für richtig hält. Und die Gerichte akzeptieren diese Gesetze und legen sie im Sinne der Regierung aus."


Ganz genau so ist es in der EU. Die Kommissare werden nicht gewählt, sondern von den jeweiligen Mitgliedsstaten ernannt. Dies machen dann wieder die Parteien.
Da die Kommissionen aber alle Gewalten in sich vereinigen, ist das Parlament seiner eigentlichen Funktionen, nämlich die der Legislative und der Kontrolle der Exekutive, beraubt und ist somit wertlos. Ministerverantwortlichkeit kann daher ebenfalls nicht stattfinden. Außerdem maßen sich die Kommissionen auch gerne an, Urteile zu auszusprechen, was aber eigentlich Sache der Justiz sein sollte. Microsoft z.B. wurde seine Strafe nicht vom EuGH auferlegt, sondern von der EU-Wettbewerbskommission, und das ohne jede Gerichtsverhandlung. Man stelle sich einmal vor, in Deutschland würde jemand gegen Wettebewerbsrecht verstoßen und daraufhin würde ohne Gerichtsverhandlung das Urteil vom Bundeswirtschaftsminister(ium) verhängt werden. Smoit ist der EuGH im Grnde genommen ebenfals überflüssig. Dafür gibt es sogar noch einen zweiten Grund:

"Und die Gerichte akzeptieren diese Gesetze und legen sie im Sinne der Regierung aus."

Eben. Im Zweifelsfall hat der EuGH bislang stets pro EU entschieden. So schlimm war es z.B. noch nciht einmal mit dem BVerfG in Deutschland, das zumindest ab und an mal Regierung und Parlament auf die Finger klopft. Daher stellt sich für mich die Frage, ob der EuGH eigentlich unabhängig ist; den Eindruck habe ich jdenfalls nicht.


"Die Gewalten sind dann vom selben Willen durchzogen anstatt unabhängig voneinander sich zu kontrollieren. Das exakte Gegenteil einer Gewaltenteilung also. So etwas kann de facto kein Rechtsstaat und keine freiheitliche Ordnung sein, wenn es auch auf dem Papier 1000 und einmal beschworen wird."

Gewaltenteilung findet nicht statt, der EuGH ist nicht unabhängig, das Parlament hat de facto keine Funktion, während die Kommissionen, die eigentlich die Exekutive darstellen sollten, nebenbei auch noch Gesetze (EU-Direktiven) verabschieden, die zudem bindend für die EU-Mitgliedsstaaten sind. Ferner hat der EU-Bürger keinen Einfluss auf die EU-Kommissionen. Das erinnert mich teilweise an die D"D"R: eine Volkskammer, die demokratischen Schein wahren soll (=> EU-Parlament) und ein Politbüro, das fernab von allem nach Gutsherrenart regiert (=> EU-Kommissionen). Außerdem höre ich da leise das Ermächtigungsgesetz von 1933 rufen... damals hieß es, sinngemäß, dass "Reichsgesetze aich von der Reichsregierung beschlossen werden können," also unter völligem Umgehen des Reichstags. Die heutige EU-Praxis, dass Kommissionen ihre Direktiven ohne Parlamentsbeschluss verordnen können, ist die Neuauflage des Ermächtigungsgesetzes.

Mit anderen Worten: Meiner Meinung nach ist die EU kein demokratischer Rechtstaat, sondern der legitime Nachfolger der Sowjetunion.

Sparrowhawk


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