Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justiz - die Hure der Politik

Bernd, Tuesday, 03.06.2008, 14:05 (vor 6411 Tagen) @ Christine

Die Parteien beherrschen alles, nämlich das Parlament, gleichzeitig die Regierung und gleichzeitig durch das System der Richterwahl die hohen Gerichte. Es ist ein Unding, daß Minister dem Parlament angehören.

Bödecker

Man braucht auch nur diesen einen Aspekt herauszugreifen: Das Parlament wählt die Regierung! Wie können da Exekutive und Legislative unabhängig sein?!

Ein Staatswesen, das die Gewaltenteilung nicht einhält, ist aber schlecht geordnet und kann per se die Freiheit der Bürger nicht gewährleisten. (Montesquieu). Denn wenn institutionell oder über informelle Geflechte (Parteien) sich dieselben Gruppen in allen drei Gewalten finden, dann wird man folgendes finden MÜSSEN: Das Parlament herhebt zum Recht, was die Regierung für richtig hält. Und die Gerichte akzeptieren diese Gesetze und legen sie im Sinne der Regierung aus. Die Gewalten sind dann vom selben Willen durchzogen anstatt unabhängig voneinander sich zu kontrollieren. Das exakte Gegenteil einer Gewaltenteilung also. So etwas kann de facto kein Rechtsstaat und keine freiheitliche Ordnung sein, wenn es auch auf dem Papier 1000 und einmal beschworen wird.

Es hört sich ungewohnt an. Aber ich sag's immer wieder: Der einzige Rechtsstaat auf deutschem Boden, der jemals existiert hat, war Preußen.


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