Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ist der Exhibitionismus-§ sexistisch ?

Student(t), Sunday, 01.06.2008, 03:32 (vor 6413 Tagen)

Im Spiegel lese ich soeben über eine Exhibitionismus-Debatte. Offen gesagt, ich habe Männer, die sich überraschend an umpassendem Ort vor mir entblößt haben, bisher nicht anziehend gefunden, allerdings auch nicht als schädigend.

"Ungereimtheiten bei der strafrechtlichen Verfolgung" von Exhibitionisten beklagte zum Beispiel die Bremer Juristin Anja von Hören vor geraumer Zeit in der "Zeitschrift für Rechtspolitik". Unverständlich sei, dass dem Gesetz nach nur Männer die Straftat begehen können. Von Hören sieht eine "geringe Sozialschädlichkeit" des Delikts: Es gebe keine "Opfer" der Exhibitionisten, allenfalls "Adressaten".

Die Debatte dreht sich nicht zuletzt um genau diesen Begriff des Opfers: Wie stark wird man durch Exhibitionisten geschädigt? Das Bundeskriminalamt hat vor Jahren untersuchen lassen, ob man unter der unangenehmen Begegnung mit einem Selbstentblößer dauerhaft leidet. Der Befund: Von 8000 befragten Personen wies keine einzige seelische oder sonstige Spätschäden auf.

Auch Kriminologin Elz findet es an der Zeit, "über die Strafwürdigkeit nachzudenken". Die zunehmende Sexualisierung der Gesellschaft habe den Grad der Belästigung für Frauen wohl stark reduziert.

[...]

Ob man diese Haltung teilt oder nicht - dass öffentliche Nacktheit in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten enttabuisiert wurde, macht die Diskussion über Exhibitionismus jedenfalls nicht leichter. Hochschüler protestieren heute unbekleidet gegen Studiengebühren, feiernde Teenies lassen sich oben ohne fotografieren, umjubelte Popstars tragen allenfalls noch einen Hauch von Nichts. Wo beginnt Perversion? Exhibitionisten wie Esser verstehen immer weniger, was an ihrem Tun so problematisch sein soll.

Kuppelei, Ehebruch, Homosexualität - all das hat der Staat einst als gefährliche Abweichungen von der Norm verfolgt. Zuletzt debattierte die Öffentlichkeit im Schatten einer Entscheidung des Verfassungsgerichts darüber, ob es noch gute Gründe dafür gibt, das Inzest-Verbot aufrechtzuerhalten (mehr...). Juristen zweifeln den Sinn des Gesetzes schon länger an,
(Hervorhebungen durch mich.)


Es ist jedenfalls bezeichnend, daß wieder einmal eine Frau es ist, die feststellt, daß die Bestrafung nur von Männern unverständlich sei.

Und in der Tat: Entblößen tun sich doch fast alle Frauen - nicht total, aber immerhin in einer sexuell provozierenden Absicht. Und das ist es, worauf es hier ankommt. Dabei sind es nicht immer junge und schöne Frauen ! Wahr ist: Auch Frauen können aufgrund vermeidbarer Nacktheit verstören und schockieren.

Mehr noch, bei Frauen ist sogar verpönt, was bei Männern gefordert wird: Die im islamischen Kulturkreis übliche weitgehende Verhüllung, welche eine sexuelle Provokation ausschließen soll. Warum aber dürfen Frauen sexuell provozieren, Männer nicht ? Und wenn die sexuell Provozierten über-reagieren, warum werden dann nicht die Provokateusen bestraft ?

Gruß
Student


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