Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Fiktives Einkommen

Conny, NRW, Friday, 09.05.2008, 02:34 (vor 6436 Tagen) @ Onlinesteller

Was den Kindesunterhalt angeht, sind ja sogar viele auf pappa.com der
Meinung, daß der gerecht ist.

Was ist an "fiktiven" Einkommen, mit dem Richter hantieren, gerecht?
Man sollte aus "fiktiven" Einkommen auch "fiktiven" Unterhalt zahlen!

Der Kindesunterhalt ist eben nicht gerecht. Der würde eben voraussetzen, daß beide das Kind auch wollten, einer die Betreuung ganz allein übernimmt und der andere zahlt. Was kann nun daran gewollt sein, ein Kind auf die Welt setzen, das man nur bezahlen darf?

Meine Meinung ist eben, daß beide die Betreuung übernehmen wollen, und dann auch beide die finanzielle Belastung tragen sollten, da ja auch die Mutter ab dem Kindergartenalter ja wieder arbeiten soll und nicht selten auch muß.

Aber nein, ein Vater soll den ganzen Unterhalt bezahlen und wenn er sich dann nicht blicken läßt heißt es lapidar, daß er sich ja gar nicht ums Kind kümmer. Ja ist das zahlen kein sich ums Kind kümmern? Noch dazu geht das sich kümmern auch nur dann gut, wenn es die Mutter ausdrücklich verlangt - dem Mann also zur Pflicht macht. Eine Pflicht übt nur selten jemand gerne aus und davon hat der Mann ja schon die Unterhaltspflicht.

Eigentlich steht es, so wie es richtig wäre, im Grundgesetz Artikel 6 Absatz 2:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Daß die Elternschaft mit der Trennung von Vater und Mutter endet ist mir neu!

Allerdings wird dann von einem Unterhaltspflichtigen und einem Sorgeberechtigten komischerweise geschrieben und wenn es ein gemeinsames Sorgerecht gibt, gibts eben noch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Warum kann auch nach einer Trennung die staatliche Gemeinschaft nicht darüber wachen, daß beide Elternteile auch ihrer Aufgabe nachkommen und nachkommen können und das, wie es im Artikel 3 Absatz zwei beschrieben ist, auch Gleichberechtigt tun können. Gleichberechtigt heißt für mich, daß Vater und Mutter ein natürliches Recht und die ihnen obligende Pflicht haben, das Kind zu pflegen und zu erziehen und dem Kind eben auch den nötigen Unterhalt zukommen lassen. Auch darüber kann die staatliche Gemeinschaft wachen. Damit das gelingt, muß man dem Vater eben auch die nötigen Freiräume ermöglichen. Das heißt, daß wir flexible Arbeitszeiten für Väter und Mütter brauchen und nicht flexible Arbeitszeiten im Interesse des Unternehmers. Aber diese ganze dumpfsinnige Arbeit im Interesse weniger, die nur die Masse ausbeuten, liegt mir eh schwer im Magen. Eigentlich würden 20 Stunden pro Woche reichen und wir hätten den gleichen Lebensstandard wie heute (na ja, vielleicht gäbe es machen Unfug wie Kriegsgerät, Exportüberschüsse sowie schnell alternde Konsumartikel und manch unnötigen Firlefanz nicht mehr, das ja nur im Interesse der Allgemeinheit wäre). Darum denke ich, daß Arbeit und Finanzwesen auch ein Anliegen von uns sein müßte, da gerade bei Geld die Freundschaft aufhört und wenn sich zwei streiten der Dritte - hier der Staat - freut und jenes mit wenigen Ausnahmen eben mit Arbeit verdient wird. Wobei die Ausnahmen bei ca. 30 Millionen Arbeitenden (geschätzt) bei einem 80 Millionenvolk doch überwiegen. Derweil verfallen ganze Städte und hätte manch einer gern mehr, aber es fehlt am Geld. Lieber produzieren die verbliebenen Arbeiter für den Export, den sie dann auch noch selbst bezahlen dürfen (da der Überschuß ja nicht mehr ins Land zurück kommt sondern sich andere freuen - beachte, im internationalen Handel geht logischer Weise nur Ware gegen Ware, da man in der BRD mit beispielsweise Dollars nichts kaufen kann).


gesamter Thread:

 

powered by my little forum