Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vaterschaftstests werden erleichtert

Awast, Friday, 14.03.2008, 15:22 (vor 6491 Tagen) @ Conny

Heißt das nun, daß heimliche Gentests zwar nicht erlaubt sind, der Staat
dagegen aber nichts unternimmt? Läßt ein Mann diesen Test heimlich machen
riskiert er ja eben nicht die Ehe/Beziehung wie das bei einer gerichtlichen
Vaterschaftsfeststellung geschehen würde. D.h. kommt beim heimlichen Test
heraus, daß er der Vater ist, wird dieser Test ein Geheimnis des Vaters
bleiben und ist es nicht sein Kind, ist das Vertrauen in die Frau eh
zerbrochen und der gerichtlichen Feststellung steht nichts mehr im Weg.

Der Vaterschaftstest ist ein Mustervergleich. Das Muster liefert keine Information über den Träger. Der Test ist nicht mal in der Lage die Information zu liefern, ob der Träger ein Mensch ist. Deshalb hat die Enquete-Kommission in ihrem Schlussbericht 2002 Abstammungstests ausgenommen bei den Genanalysen, da sie keine Informationen des Trägers liefern.

Ein Verbot von Vaterschaftstests ist auch nicht durchzusetzen. Das weiss selbst die Zypries. Außer einer Androhung eines Verbotes kam bis heute nur heisse Luft.

Im Gentechnikgesetz und EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz ist nichts von einem Verbot zu finden.

Die gleiche Technik wird in der Tierzucht angewendet. Es sind die gleichen Labors, die gleichen Geräte und Verfahren. Für den Prüfer ist es irrelevant ob die Proben von Menschen oder Tieren sind. Dies festzustellen ist nicht einfach und liegt ausserhalb der technischen Möglichkeiten eines Abstammungstests.

Ein Verbot wäre dadurch leicht zu unterlaufen und damit sinnlos.


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