Von wegen "Befreiungsschlag" - 7 Jahre Haft.
"Sollte es tatsächlich im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung
zwischen den Parteien zu Verletzungen des Klägers gekommen sein, sind
diese in der Notwehrsituation, in welcher sich die Beklagte,
die im
Übrigen dem Kläger bei weitem körperlich unterlegen ist,[/b]
entstanden."[/i]
Ich hab mal noch Notwehrsituation hervorgehoben. Denn: Hattest du nicht
mal geschrieben sie sei auf dich losgegangen und zwar ehe du überhaupt
realisieren konntest, was da gerade abgeht?Verwundert
adler
Hallo adler !
Hast du Zugang zum geschlossenen Teil von "VaterNotHilfe" ? Dann kannst du meinen neuen Schriftsatz-Entwurf anschauen.
Es hat sich so ereignet, wie du es erwähnst. Aber Anwälte müssen natürlich gegenbeschuldigen, bagatellisieren, umdeuten, usw. Das ist einfach ihr Job; das kann man ihnen auch nicht unbedingt übelnehmen. Hier aber ist es schon grenzwertig. Im Oktober 2007 sind zwei Anwältinnen vom Richter dafür gerügt worden, daß sie eine Afrikanerin zu Falschbeschuldigungen ermuntert hatten, worauf Letztere dann verurteilt wurde. Das macht mir Mut.
Gruß
Student
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Student(t),
29.01.2008, 22:37
- Von wegen "Befreiungsschlag" - 7 Jahre Haft. - Klaus Brause GW, 29.01.2008, 22:58
- Von wegen "Befreiungsschlag" - 7 Jahre Haft. - Nikos, 30.01.2008, 00:34
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adler,
30.01.2008, 15:39
- Von wegen "Befreiungsschlag" - 7 Jahre Haft. -
Student(t),
30.01.2008, 20:24
- Von wegen "Befreiungsschlag" - 7 Jahre Haft. - adler, 31.01.2008, 02:48
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Student(t),
30.01.2008, 20:24
- Parallelfall - Martin, 30.01.2008, 20:54
- Frauen lassen dreimal so häufig die Wut an ihren Partner aus. -
Student(t),
01.02.2008, 01:44
- Frauen lassen dreimal so häufig die Wut an ihren Partner aus. - Maxx, 01.02.2008, 13:34