Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Von wegen "Befreiungsschlag" - 7 Jahre Haft.

adler, Kurpfalz, Wednesday, 30.01.2008, 15:39 (vor 6535 Tagen) @ Student(t)

Hallo Student.


Die 27-jährige hatte sich damit verteidigt, dass ihr noch gefesselter
Freund nach den Sexspielen in Rage geraten und in bedrohlicher Haltung auf
sie zugekommen sei, weil sie die Schlüssel für die Handschellen nicht mehr
habe wiederfinden können. In dieser Situation habe sie "in extremer Angst"
zugestochen.

Diese Aussage stuften die Richter am Landgericht Köln jedoch als
Schutzbehauptung ein. Es sei auszuschließen, dass jemand, der mit
Handschellen an einen Stuhl gekettet sei, einen anderen bedrohen könne, so
die Richter.

Als komplett widerlegt sahen die Richter auch die Version der Verteidiger
an, der Getötete sei ein tyrannischer gewalttätiger Despot und die
Tat so etwas wie ein Befreiungsschlag gewesen. Zeugenaussagen
hätten ausnahmslos ergeben, dass das Opfer ein "friedlicher und
ausgeglichener junger Mann" gewesen sei In der Beziehung zu ihrem Freund
sei Gewalt vielmehr oft von der Angeklagten ausgegangen, befand das
Gericht.

Die Tat im Mai vergangenen Jahres habe in der Hauptverhandlung nicht
konkret rekonstruiert werden können. Die Richter gingen deshalb nach dem
Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" davon aus, dass es sich um eine
spontane Tat gehandelt habe, nachdem die 27-Jährige von ihrem Freund
möglicherweise gekränkt worden sei. Mit dem Strafmaß von sieben Jahren
blieb das Gericht zwei Jahre unter der Forderung des Staatsanwalts.

DIE muß das heißen. Im Zweifel für DIE Angeklagte.

Wäre es nämlich DER Angeklagte gewesen hätten die Richter ganz andere Schlüsse gezogen:

Strafverschärfend kommt hinzu, daß
1) der Angeklagte hinterhältig und unter unter Vorsatz sein späteres Opfer an einen Stuhl fesselte, indem er ihm Sexspiele vorgaukelte,
2) um dann das arg- und wehrlose Opfer kaltblütig zu ermorden.

Zudem wäre er wochenlang als Das Monster von Köln durch die Gazetten gejagt worden.

Aus dem Artikel geht übrigens nicht hervor, ob das Monster nun wg. Mordes oder Totschlags verurteilt wurde. Der Begriff "spontane Tat" spricht aber für Letzteres.

"Sollte es tatsächlich im Rahmen der tätlichen Auseinandersetzung
zwischen den Parteien zu Verletzungen des Klägers gekommen sein, sind
diese in der Notwehrsituation, in welcher sich die Beklagte, die im
Übrigen dem Kläger bei weitem körperlich unterlegen ist,

entstanden."

Ich hab mal noch Notwehrsituation hervorgehoben. Denn: Hattest du nicht mal geschrieben sie sei auf dich losgegangen und zwar ehe du überhaupt realisieren konntest, was da gerade abgeht?

Verwundert
adler

Ooch Nee, doch nicht verwundert.
Paßt scho, irgendwie zu

Frau Justizia.

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--
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