Anklage gegen Frauenministerin
Jetzt ist einem Vater endgültig der Kragen geplatzt:
Wien, 21.1.2008
Generalprokuratur am OGH
Schmerlingplatz 11
1016 Wien
Ankläger:
B****
Beschuldigte:
BM Doris Bures
Bundeskanzleramt: Frauen
1014 Wien, Minoritenplatz 3
Wegen:
Verdacht § 283 StGB
ANTRAG AUF BESTRAFUNG / Anklageschrift
Der Ankläger beantragt beim zuständigen
Landesgericht für Strafsachen
die Bestrafung der
BM Doris Bures
Bundeskanzleramt: Frauen
1014 Wien, Minoritenplatz 3
VERGEHEN
Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Aufhetzung zu feindseligen Handlungen und Aufforderung zur feindseligen Einstellung allein gegen Väter, einer dem Staat zugehörige bestimmten Gruppe iSd § 283 (1) StGB, sowie Beschimpfung der Väter durch eine der Menschenwürde verletzenden Weise iSd § 283 (2) StGB in fortlaufender Faktenmehrheit als angelobte Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst.
In Plakaten, Tv-Spots, Zeitungsinseraten, Internet und Postkarten hat die dafür allein Verantwortliche Bundesministerin die Väter durch das Plakat
VERLIEBT, VERLOBT, VERPRÜGELT
sowie Inserate, Artikel etc. ? siehe u.a.
http://derstandard.at/?url=/?id=3168090
http://www.aoef.at/aktuell/verliebt-verlobt.htm
http://www.vienna.at/news/wien/artikel/verliebt-verlobt-verpruegelt-frauenhelpline-wird-beworben/cn/news-20071130-102...
http://www.aoef.at/start.htm
http://diestandard.at/?url=/?id=1196091157525
alle in Österreich wohnhaften Väter in schwerst diskriminierender Weise grundlos herabgewürdigt und dabei vorsätzlich gegen die EU-Diskriminierungsrichtlinie verstoßen.
Mit dieser fortlaufenden, intensiven Medienkampagne wird jeder Vater als prügelndes Monster dargestellt und die Kinder und Frauen als alltägliche Opfer der angeblichen Gewalt, die nur vom Mann ausgeht. Offensichtlich will Doris Bures damit die Gruppe der Väter in Österreich diskriminieren, herabwürdigen und das Volk gegen Väter verhetzen.
Offensichtlich will die Bundesministerin vertuschen, dass inzwischen mehrfache Parlamentarische Anfragen über den Missbrauch von Gesetzen hinsichtlich des in Scheidungsfragen oft behaupteten Kindesmissbrauchs vorliegen und jene speziell parteifreundlichen Gutachter vor Gericht zitiert werden, welche die parteipolitische Verhetzung der Mütter gegen die Väter zu unterstützen scheinen.
http://www.konvent.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/J/J_02971/FNAMEORIG_096661.HTML
http://www.konvent.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/J/J_02972/FNAMEORIG_096664.HTML
http://www.konvent.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/J/J_02970/FNAMEORIG_096662.HTML
http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs/page/PG/DE/XXIII/J/J_02844/FNAMEORIG_095537.HTML
Dabei wähnt sich die Bundesministerin offensichtlich noch im Recht, während sich für die Masse der Bevölkerung wohl die Frage nach dem Zutreffen der Sachverhalte des § 268 ABGB bei BM Doris Bures stellt.
TATORT
Wien und Österreich
TATZEIT
Dezember 2007, Januar 2008
TATHANDLUNG
Die Beschuldigte hat trotz genauer rechtlicher Kenntnis des Diskriminierungsverbotes der EU diese Medienkampagne als verantwortliche Bundesministerin publiziert, öffentlich angekündigt und deren ?Sinn? verteidigt.
Diese Handlungen stellen eine bewusste Gefährdung der öffentlichen Ordnung und die Aufhetzung zu feindseligen Handlungen sowie die Aufforderung zur feindseligen Einstellung allein gegen Väter dar.
TATFOLGEN
Öffentliche Diskriminierung von Vätern, Beeinflussung der Richter gegen Väter in Scheidungs-, Obsorge- und Besuchsverfahren, Beeinflussung von Strafrichtern bei Verfahren in Gewaltdelikten gegen Väter u.v.m.
GESCHÄDIGTE
B***** als Ankläger, sowie die Gruppe aller betroffenen Väter Österreichs, Vätervereine, etc.
ANZUWENDENDE GESETZESSTELLEN
§ 283. (1) StGB Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht
Das Zutreffen der §§ 11 und 21 StGB wird iSd § 3 StPO zu prüfen sein.
BEWEISMITTEL
· Ladung und Einvernahme des Anklägers
· Ladung und Einvernahme verschiedener Väter wie***,***,***, alle ladbar über den Ankläger, als Repräsentanten der Gruppe der Väter. Weitere Zeugen aus den Vätervereinen wie Kindergefühle etc. werden jederzeit in Hülle und Fülle angeboten
· Ladung und Einvernahme der Beschuldigten BM Doris Bures
· Amtliche Beischaffung und Verlesung, oben zitierte Medientexte
· Parlamentarische Anfrage 2844/JXXIII.GP
· Parlamentarische Anfrage 2970/JXXIII.GP
· Parlamentarische Anfrage 2971/JXXIII.GP
· Parlamentarische Anfrage 2972/JXXIII.GP
alle zum Beweis der schwerwiegenden Volksverhetzung gegen Väter durch diese SPÖ-Bundesministerin
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pappa_in_austria,
22.01.2008, 12:37
- Anklage gegen Frauenministerin - pappa_in_austria, 22.01.2008, 12:54
- Anklage gegen Frauenministerin -
Ralf,
22.01.2008, 13:39
- Anklage gegen Frauenministerin -
pappa_in_austria,
22.01.2008, 14:36
- Das klingt schon mal gut! :-) (oT) - Ralf, 22.01.2008, 15:33
- Anklage gegen Frauenministerin -
pappa_in_austria,
22.01.2008, 14:36
- Anklage gegen Frauenministerin - stefan, 23.01.2008, 01:28