Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine gleichberechtigte Art zu baden ...

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 11.01.2008, 02:31 (vor 6554 Tagen) @ Conny

Ach, in diesem Zusammenhang sollte man eigentlich mal auf unseren
Exhibitionsimusparagrafen zu sprechen kommen, der ja einseitig nur für
Männer Gefängnis vorsieht. Der stammt ja eigentlich noch aus einer Zeit,
zu der es unser heutiges Grundgesetz mit der Gleichberechtigung nicht gab.
Wäre dazu nicht mal eine Pedition mit Verweis auf unser Grundgesetz nötig?
Dieser Paragrafen steht dort sicher schon seit Hitlers Zeit.

Probier doch mal. Eine Verfassungsbeschwerde wurde 1999 abgelehnt, dies sei keine Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 GG:
"Diese Entscheidung ist unanfechtbar."

Siehe dazu auch oben das Post von Bill:

Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische
Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.


Interessant ist auch folgendes: http://lexetius.com/1999,1245


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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