Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke
ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die
Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die
fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden
Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren zu bestrafen.
Eben. Aus Deinem Text geht in keiner Weise hervor, ob die Verdächtigung falsch ist oder nicht.
Gruß Ralf
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*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***
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pappa_in_austria,
08.01.2008, 10:45
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Ralf,
08.01.2008, 13:05
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pappa_in_austria,
08.01.2008, 15:00
- Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke - Ralf, 08.01.2008, 15:26
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