Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke
Verleumdung nach österreichischem Gesetz:
§ 297. (1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt, bevor eine Behörde etwas zur Verfolgung des Verdächtigten unternommen hat.
Das bedeutet, jede Verdächtigung (einer strafbaren Handlung) kann wiederum von den Feministinnen straffrei ausgesprochen werde. (Denn sie wissen nicht was sie tun)
Umgekehrt speche ich von Verleumdung der Feministinnen und ich weiß nicht ob meine Verdächtigung diesbezüglich falsch ist, aber ich weiß auf jeden Fall, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass es sich um eine Verleumdung gegen Handke handelt.
Aber wenn man mir das Gegenteil beweist, dann nehme ich alles zurück und sorge freiwillig dafür, dass die Gefahr einer behördlichen Verfolgung beseitigt wird.
gesamter Thread:
- Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke -
pappa_in_austria,
08.01.2008, 10:45
- Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke -
Ralf,
08.01.2008, 13:05
- Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke -
pappa_in_austria,
08.01.2008, 15:00
- Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke - Ralf, 08.01.2008, 15:26
- Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke -
pappa_in_austria,
08.01.2008, 15:00
- Österreich: Feministische Verleumdung gegen Peter Handke -
Ralf,
08.01.2008, 13:05