Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abtreibungsgegner dürfen Flugblätter verteilen

Lude, Monday, 17.12.2007, 22:11 (vor 6578 Tagen)

WEINHEIM. Lebensschützer brauchen keine Sondernutzungserlaubnis,wenn sie in deutschen Städten abtreibungskritische Flugblätter verteilen wollen. Darauf weist der Vorsitzende der badischen Initiative Nie wieder, Klaus Günter Annen hin. Er hatte nach eigenen Angaben Mitte November in Köln Flugblätter gegen die Tötung ungeborener Kinder verteilt.Dabei hätten ihn Mitarbeiter des Ordnungsamtes aufgefordert, das Verteilen einzustellen, sonst werde eine Geldbuße verhängt.

Beides Verbot und Drohung geschahen unrechtmäßig.Annen hatte sich bei der Stadtverwaltung beschwert. Diese bestätigte ihm Anfang Dezember, daß das Verteilen von Handzetteln keine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalens darstelle. Deshalb werde kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Verteiler von Flugblättern müßten jedoch darauf achten, "daß es nicht zu einer Verschmutzung des öffentlichen Straßenlandes kommt. Laut Annen drohen auch andere Städte Abtreibungsgegnern mit Geldbußen, um sie am Verteilen von Flugblättern zu hindern.(idea)

Die SPD/CDU/FDP/GRÜNE/LINKE fühlen sich enttarnt, darum setzen sie rechtswidrige Mittel ein, um die Aufklärung der Bevölkerung zu unterbinden. Denn alle genannten Parteien sind verantwortlich für die jährlich in der BRD abgetriebenen 130.000 Kinder, was im eklatanten Widerspruch zum Grundgesetzeintrag von der "Würde des Menschen" steht.


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