Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Besuchszwang für Väter

Freier, Wednesday, 21.11.2007, 19:08 (vor 6604 Tagen) @ Hemsut

Besuchszwang für Väter

Das Bundesverfassungsgericht muss sich heute mit der Frage
auseinandersetzen, ob ein Vater zum Umgang mit seinem unehelichen
Kind gezwungen werden kann. Die Richter verhandeln über die
Verfassungsbeschwerde eines verheirateten Mannes, den das
Oberlandesgericht Brandenburg verpflichtet hatte, sich regelmäßig mit
seinem unehelichen Sohn zu treffen.[/i]

Hmmm...
Frau kann das ungewünschte Kind anonym in Babyklappen entsorgen oder
oder vorher schon abtreiben. Beim Mann ist das natürlich wieder alles
anders.

Wie kann man jemanden zum Umgang zwingen wollen, wenn das Wohl des
Kindes im Mittelpunkt steht? Was soll da rauskommen?

Mir scheint, da will eine gekränkte Geliebte Rache nehmen und
"lebenslang strafen".


Der Vater kann auch den Umgang durchsetzen, wenn er das Kind sehen
möchte, die Mutter aber nicht will.


Ach, kann er das? Das ist mir neu! Wenn Mutti nicht will, schaut Vaddi in
die Röhre...

Mutti kann aber dazu von einem Richter gezwungen werden...Solltest Du wissen. Mutti kann auch verknastet werden.

Warum sollte der umgekehrte Weg nicht auch
gangbar sein?


P.S. Pappa.com ist ein gutes Forum!


Hat jemand das Gegenteil behauptet?

Das dortige Forum ist für solche Themen zusändig. Hier fehlt der Sachverstand.


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