Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsrecht

Odin, Monday, 01.10.2007, 02:01 (vor 6655 Tagen)

Dabei hatten sich die Rechts- und Familienpolitiker der Regierungsfraktionen bereits im März auf einen Kompromiss geeinigt. Nach einer Scheidung oder Trennung sollten alle Kinder, egal ob ehelich oder nichtehelich, gleich behandelt werden. Gegen den Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die Ehen mit und ohne Trauschein auf eine Stufe stellen wollte, konnte die Union jedoch eine Besserstellung der geschiedenen Ehefrau verteidigen. Sollte nach einer Scheidung das Geld nicht für alle reichen, sollten erst sämtliche Kinder, dann die Ex und erst danach die unverheiratete Partnerin versorgt werden. Die politisch mit großen Mühen errungene Reform sollte am 1. Juli in Kraft treten. Doch dann kam das Bundesverfassungsgericht dazwischen. Ende Mai entschieden die Richter, dass eheliche und nichteheliche Kinder im Unterhaltsrecht gleich behandelt werden müssen. Dann dürfen aber auch die Mütter oder Väter nicht unterschiedlich behandelt werden, meinte Zypries.

Mitte Juni verschickte die Ministerin daraufhin einen ?Formulierungsvorschlag? für ein neues Gesetz. Wie erwartet, stellt sie geschiedene Ehepartner und nichteheliche Lebenspartner unterhaltsrechtlich auf eine Stufe. Um die Familienpolitiker der Union ins Boot zu holen, will sich die SPD jedoch angeblich bei der Länge des Unterhalts bewegen. Bei einer klassischen Alleinverdienerehe soll der Partner, der den Haushalt geführt hat, Vertrauensschutz genießen. Statt sich umgehend einen Job zu suchen, darf der oder die Ex länger vom Unterhalt leben. Ein möglicher Kompromiss? Die Politik steht unter Druck. ?Wir spüren die Erwartungen der Menschen?, sagt Singhammer. Und er räumt ein: ?Sie sind auch berechtigt.?

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/;art271,2385372

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