Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Friday, 21.09.2007, 23:43 (vor 6665 Tagen)

Ihr neun Monate alter Sohn Leon verdurstete in seinem Kinderbett. Nun muss die 21 Jahre alte Mutter für 14 Jahre hinter Gitter.

Weil sie ihr Baby verdursten ließ, muss die 21 Jahre alte Conny Elisabeth N. aus dem thüringischen Sömmerda für 14 Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Damit ging das Gericht noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die 21-Jährige hatte ihre beiden Kinder vier Tage lang, vom 10. bis zum 14. Dezember 2006, allein in ihrer Wohnung gelassen.

Als das Jugendamt am 14. Dezember 2006 die Tür aufbrechen ließ, fand man den neun Monate alten Leon Sebastian tot in seinem Gitterbett. Die zweijährige Lena Isabell lebte noch, trotz Flüssigkeitsmangels, und konnte in letzter Minute gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines besonders schweren Falls von Totschlag eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt.

....bei mir hätte sie die auch bekommen!

Die Verteidigung hatte für eine Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/,ra8l3/panorama/artikel/349/134096/

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 21.09.2007, 23:58 (vor 6665 Tagen) @ Moni

Ihr neun Monate alter Sohn Leon verdurstete in seinem Kinderbett. Nun muss
die 21 Jahre alte Mutter für 14 Jahre hinter Gitter.

Weil sie ihr Baby verdursten ließ, muss die 21 Jahre alte Conny Elisabeth
N. aus dem thüringischen Sömmerda für 14 Jahre ins Gefängnis.

Das nenne ich ein angemessenes Urteil.

Fehlt eigentlich nur die Sicherungsverwahrung nach der Strafe, zumindest für den Rest ihrer fruchtbaren Tage.

Damit ging das Gericht noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.
Die 21-Jährige hatte ihre beiden Kinder vier Tage lang, vom 10. bis zum 14.
Dezember 2006, allein in ihrer Wohnung gelassen.

Verstehe ich nicht, wenn die Staatsanwaltschaft lebenslänglich forderte. Ist das weniger als 14 Jahre?

Als das Jugendamt am 14. Dezember 2006 die Tür aufbrechen ließ, fand man
den neun Monate alten Leon Sebastian tot in seinem Gitterbett. Die
zweijährige Lena Isabell lebte noch, trotz Flüssigkeitsmangels, und konnte
in letzter Minute gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines besonders schweren Falls von
Totschlag eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt.

....bei mir hätte sie die auch bekommen!

Da bin ich sicher.

Gruß,
nihi

PS: Wo war eigentlich der Vater??
Diese Frage wird zunehmend interessant, aber in einem ganz anderen Sinn, als das Drecks-Femanzenpack sich das vorstellt. Sie ist eine Chance zur Offensive. Wir sollten daher nicht versäumen, diese Frage zu stellen.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Mord

Peter @, Saturday, 22.09.2007, 00:42 (vor 6665 Tagen) @ Nihilator

Verstehe ich nicht, wenn die Staatsanwaltschaft lebenslänglich forderte.
Ist das weniger als 14 Jahre?

Gemeint war nicht das Strafmaß sondern die Bewertung der Tat. Die Staatsanwaltschaft meinte es sei Totschlag, die Richter erkannten auf Mord.

PS: Wo war eigentlich der Vater??
Diese Frage wird zunehmend interessant, aber in einem ganz anderen Sinn,
als das Drecks-Femanzenpack sich das vorstellt. Sie ist eine Chance zur
Offensive. Wir sollten daher nicht versäumen, diese Frage zu stellen.

Jepp, sehe ich auch so. Das Klischee geht ja unwillkürlich davon aus, daß der Vater sich zuvor "aus dem Staub gemacht hat, weil Männer sind halt so"

Tatsächlich aber dürfte jedes Mal herauskommen, daß die Frau den Mann mit Hilfe der Gerichte und Jugendämter vorsätzlich entsorgt hat, um den Status einer heiligen Kuh (Alleinerziehende Frau) mit all den damit verbundenen Privilegien zu erlangen.

Gruß,
Peter

Mord

Nihilator ⌂, Bayern, Saturday, 22.09.2007, 02:01 (vor 6665 Tagen) @ Peter

Verstehe ich nicht, wenn die Staatsanwaltschaft lebenslänglich forderte.
Ist das weniger als 14 Jahre?


Gemeint war nicht das Strafmaß sondern die Bewertung der Tat. Die
Staatsanwaltschaft meinte es sei Totschlag, die Richter erkannten auf
Mord.

Ah, ok, da habe ich ungenau gelesen. Trotzdem schließt sich umgehend eine Frage an (die auch Lude schon gestellt hat): wieso dann nicht lebenslänlich? Das StGB sieht bei Mord nur ein Strafmaß und keinerlei Milderung vor.

PS: Wo war eigentlich der Vater??
Diese Frage wird zunehmend interessant, aber in einem ganz anderen

Sinn,

als das Drecks-Femanzenpack sich das vorstellt. Sie ist eine Chance zur
Offensive. Wir sollten daher nicht versäumen, diese Frage zu stellen.


Jepp, sehe ich auch so. Das Klischee geht ja unwillkürlich davon aus, daß
der Vater sich zuvor "aus dem Staub gemacht hat, weil Männer sind halt
so"

Ich denke da noch etwas weiter. Die Frage "wo war denn der Vater" impliziert ja eben nicht nur Verantwortungslosigkeit (wie von den Weibern gewollt), sondern eben auch Machtlosigkeit. Wo war er denn, um Kinderleben zu retten? Wer genau hat ihn davon abgehalten, was genau hält Väter insgesamt davon ab, ihren Kindern ein gutes Leben zu sichern oder auch nur das nackte Überleben??? Diese Fragen sind durchaus konkret zu beantworten.

Tatsächlich aber dürfte jedes Mal herauskommen, daß die Frau den Mann mit
Hilfe der Gerichte und Jugendämter vorsätzlich entsorgt hat, um den Status
einer heiligen Kuh (Alleinerziehende Frau) mit all den damit verbundenen
Privilegien zu erlangen.

Eben. Genau das sollte doch mit dieser Frage, richtig gestellt, einmal aufzudecken sein.

Das Feminat ist keine "milde Diktatur", das scheint nur so. Es ist für Tausende Tote und Hunderttausende psychisch Gestörte verantwortlich. Wir müssen seinen Menschlichkeits-Schleier zerfetzen, um den Blick auf die Realität zu ermöglichen.


Gruß,
nihi

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Mord

Nikos, Athen, Saturday, 22.09.2007, 13:41 (vor 6664 Tagen) @ Nihilator

PS: Wo war eigentlich der Vater??
Diese Frage wird zunehmend interessant, aber in einem ganz anderen
Sinn, als das Drecks-Femanzenpack sich das vorstellt. Sie ist eine
Chance zur Offensive. Wir sollten daher nicht versäumen, diese Frage
zu stellen.


Jepp, sehe ich auch so. Das Klischee geht ja unwillkürlich davon aus,
daß der Vater sich zuvor "aus dem Staub gemacht hat, weil Männer sind
halt so"


Ich denke da noch etwas weiter. Die Frage "wo war denn der Vater"
impliziert ja eben nicht nur Verantwortungslosigkeit (wie von den Weibern
gewollt), sondern eben auch Machtlosigkeit. Wo war er denn, um Kinderleben
zu retten? Wer genau hat ihn davon abgehalten, was genau hält Väter
insgesamt davon ab, ihren Kindern ein gutes Leben zu sichern oder auch nur
das nackte Überleben??? Diese Fragen sind durchaus konkret zu beantworten.

Genau. Bei mir war es zB konkrett die Polizei und das Jugendamt, die mich davon abgehalten haben, meinem Kind etwas gaanz schreckliches anzutun: Den griechischen Opa kennenlernen und Mousaka zum Mittag zu servieren, sowie am Strand zum spielen bringen und vielleicht eine "fremde"(?) Sprache von Grund auf zu kennen!!! Natürlich nicht zu vergessen: Meine Tochter hätte womöglich noch mit ihren Cousinen und Cousins gespielt!!!! Oh je, vielleicht hätte ich sie ja noch zu einer Insel im Sommer gebracht oder zum Weihnachten Geschenke überreicht!

Zum Glück sorgt(e) der deutsche Staat für das Glück meines Kindes!

Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Lude, Saturday, 22.09.2007, 01:21 (vor 6665 Tagen) @ Moni

Ihr neun Monate alter Sohn Leon verdurstete in seinem Kinderbett. Nun muss
die 21 Jahre alte Mutter für 14 Jahre hinter Gitter.
...
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes,
versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.

StGB § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer ...

Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Nikos, Athen, Saturday, 22.09.2007, 13:43 (vor 6664 Tagen) @ Lude

Ihr neun Monate alter Sohn Leon verdurstete in seinem Kinderbett. Nun

muss

die 21 Jahre alte Mutter für 14 Jahre hinter Gitter.
...
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes,
versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.


StGB § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer ...

Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

Ja, und zwar eins welches sie sich selbst erkämpft haben

Nikos

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Saturday, 22.09.2007, 14:17 (vor 6664 Tagen) @ Lude

Hi Lude,

StGB § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer ...

Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

Nein.

Siehe Punkt (2), der komplett lautet:

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Der Täterin ist leider keine der aufgeführten Gründe nachzuweisen, daher kann das Gericht sie auch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilen.

Anders dieser Fall:

Das Landgericht hat die beiden miteinander verheirateten Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Mißhandlung von drei Schutzbefohlenen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal ist Verdeckungsabsicht festgestellt. Die Revisionen der Angeklagten haben keinen Erfolg.

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-675-99.php3

Gruß
Moni

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Lude, Saturday, 22.09.2007, 14:29 (vor 6664 Tagen) @ Moni

Der Täterin ist leider keine der aufgeführten Gründe nachzuweisen, daher
kann das Gericht sie auch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilen.

Vielleicht liest du mal deine eigenen Beiträge. Dort steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27307
Dritter Absatz.

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Saturday, 22.09.2007, 14:45 (vor 6664 Tagen) @ Lude
bearbeitet von Moni, Saturday, 22.09.2007, 14:54

Der Täterin ist leider keine der aufgeführten Gründe nachzuweisen, daher
kann das Gericht sie auch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilen.


Vielleicht liest du mal deine eigenen Beiträge. Dort steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes,
versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27307
Dritter Absatz.

Keine Sorge, ich kenne meine Beiträge.
Daher nochmal....
Der Täterin sind keine dieser Gründe:
Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
nachzuweisen und daher kann das Gericht sie auch nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilen.

Es geht mir das Strafmaß, warum sie NICHT zu einer lebenslangen, sondern nur zu 14 Jahre Haft verurteilt wurde.

Daher auch mein Link zu dem anderen Fall.
Das Landgericht hat die beiden miteinander verheirateten Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Mißhandlung von drei Schutzbefohlenen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Als Mordmerkmal ist Verdeckungsabsicht festgestellt. Die Revisionen der Angeklagten haben keinen Erfolg.

Hier greift StGB § 211 Mord.
(2) Mörder ist, wer usw.....
oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

Jetzt klar?

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Lude, Saturday, 22.09.2007, 19:40 (vor 6664 Tagen) @ Moni

Jetzt klar?

Nein. In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes verurteilt. Stimmt das nicht?

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Saturday, 22.09.2007, 21:24 (vor 6664 Tagen) @ Lude

Jetzt klar?


Nein.

Oh je.... da kann man wohl nichts machen. Vielleicht gelingt es einem anderen, DIR zu erklären, warum die Täterin nicht lebenslänglich, sondern zu 14 Jahre Haft verurteilt wurde.

In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt. Stimmt das nicht?

Nein, da steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Deine Frage:
Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

kann nach wie vor mit NEIN beantwortet werden, denn wäre es so, wäre diese Täterin http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-675-99.php3
nicht zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil
zum 3 und letzten Mal!
Siehe und verstehe StGB § 211 Mord, Punkt (2)

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Nihilator ⌂, Bayern, Saturday, 22.09.2007, 22:23 (vor 6664 Tagen) @ Moni

In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt. Stimmt das nicht?


Nein, da steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes,
versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.

Ich bin verblüfft. Mit dieser Logik komme ich nicht mit und Lude vermutlich auch nicht.
Das ist, wie auf die Frage "Schreibt im Gelben Forum eine Moni?" zu antworten "Nein, im Gelben Forum schreiben eine Moni, eine Hemsut, ein Max und ein Nihilator". Oder "Hast Du gestern Schuhe gekauft?", "Nein, ich habe gestern Schuhe, ein Kleid zwei Hosen und einen Hut gekauft".
Woraus sich das "Nein" rechtfertigt, verstehst wohl Du allein.

Für Mord gibt es nur eine Strafe: lebenslänglich. Wenn das Gericht "wegen Mordes" (und scheißegal, was sonst noch dazukommt) verurteilt, dann muß es diese Strafe verhängen. Wenn es niedriger strafen will, darf es nicht wegen Mordes verurteilen.
Es ist vollkommen ohne Belang, ob hier nach Deiner Meinung Mordmerkmale vorliegen oder nicht. Das Gericht ist offensichtlich zu dieser Auffassung gelangt, und die Frage lautet hier, warum es nicht die für diese Tat vorgesehene Strafe verhängt hat.

Es sei denn, zu Monis "Logik" gehört auch noch, daß weitere Straftaten das Strafmaß für die schwerste behandelte Tat mildern. Ausschließen will ich's ja nicht.

Deine Frage:
Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

kann nach wie vor mit NEIN beantwortet werden, denn wäre es so,
wäre diese Täterin http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-675-99.php3
nicht zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil
zum 3 und letzten Mal!
Siehe und verstehe StGB § 211 Mord, Punkt (2)

Das hilft hier nicht weiter. Es geht ja nicht darum, warum das Gericht zu der Auffassung gelangte, es handele sich um Mord (was ich übrigens auch fragwürdig finde, denn eine Tötungsabsicht kann ich nicht erkennen). Es geht darum, warum es eine niedrigere Strafe verhängte als vom StGB ohne Wenn und Aber vorgesehen.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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da stimmt was! kT

Foxi, Saturday, 22.09.2007, 23:20 (vor 6664 Tagen) @ Nihilator

In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt. Stimmt das nicht?


Nein, da steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes,
versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.


Ich bin verblüfft. Mit dieser Logik komme ich nicht mit und Lude
vermutlich auch nicht.
Das ist, wie auf die Frage "Schreibt im Gelben Forum eine Moni?" zu
antworten "Nein, im Gelben Forum schreiben eine Moni, eine Hemsut,
ein Max und ein Nihilator". Oder "Hast Du gestern Schuhe gekauft?",
"Nein, ich habe gestern Schuhe, ein Kleid zwei Hosen und einen Hut
gekauft".
Woraus sich das "Nein" rechtfertigt, verstehst wohl Du allein.

Für Mord gibt es nur eine Strafe: lebenslänglich. Wenn das Gericht
"wegen Mordes" (und scheißegal, was sonst noch dazukommt) verurteilt, dann
muß es diese Strafe verhängen. Wenn es niedriger strafen will, darf
es nicht wegen Mordes verurteilen.
Es ist vollkommen ohne Belang, ob hier nach Deiner Meinung Mordmerkmale
vorliegen oder nicht. Das Gericht ist offensichtlich zu dieser Auffassung
gelangt, und die Frage lautet hier, warum es nicht die für diese Tat
vorgesehene Strafe verhängt hat.

Es sei denn, zu Monis "Logik" gehört auch noch, daß weitere Straftaten das
Strafmaß für die schwerste behandelte Tat mildern. Ausschließen will
ich's ja nicht.

Deine Frage:
Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

kann nach wie vor mit NEIN beantwortet werden, denn wäre es so,
wäre diese Täterin http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-675-99.php3
nicht zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil
zum 3 und letzten Mal!
Siehe und verstehe StGB § 211 Mord, Punkt (2)


Das hilft hier nicht weiter. Es geht ja nicht darum, warum das Gericht zu
der Auffassung gelangte, es handele sich um Mord (was ich übrigens auch
fragwürdig finde, denn eine Tötungsabsicht kann ich nicht erkennen). Es
geht darum, warum es eine niedrigere Strafe verhängte als vom StGB ohne
Wenn und Aber vorgesehen.


Gruß,
nihi

da stimmt was! WAS DENN?

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 13:39 (vor 6663 Tagen) @ Foxi

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 13:21 (vor 6663 Tagen) @ Nihilator

Ich bin verblüfft. Mit dieser Logik komme ich nicht mit und Lude
vermutlich auch nicht.
Woraus sich das "Nein" rechtfertigt, verstehst wohl Du allein.

Scheint so...Es ist ein großer Unterschied, ob jemand nur wegen Mord, oder aber wegen Mord, versuchten Mord, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt wird.
Klar was es Mord, aber eben nicht nur. Von daher stimmt die Aussage, in deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau nur wegen Mordes verurteilt, definitiv nicht.

Für Mord gibt es nur eine Strafe: lebenslänglich. Wenn das Gericht
"wegen Mordes" (und scheißegal, was sonst noch dazukommt) verurteilt, dann
muß es diese Strafe verhängen. Wenn es niedriger strafen will, darf
es nicht wegen Mordes verurteilen.

Nicht korrekt werter Nihi. Die Strafe lebenslänglich, sprich 15 Jahre, greift beim Erwachsenenstrafrecht. Beim Jugendstrafrecht hingegen gibt es ein
Höchstmaß von 10 Jahren (für eine solche Straftat)

Das hilft hier nicht weiter. Es geht ja nicht darum, warum das Gericht zu
der Auffassung gelangte, es handele sich um Mord (was ich übrigens auch
fragwürdig finde, denn eine Tötungsabsicht kann ich nicht erkennen). Es
geht darum, warum es eine niedrigere Strafe verhängte als vom StGB ohne
Wenn und Aber vorgesehen.

Tja, ich versuche zumindest eine Erklärung für das Urteil zu finden. Vermutlich wurde sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dies könnte der Grund für die 14 Jahre Haft sein. Wegen Mord 10 Jahre (sprich Höchstmaß) zuzüglich versuchten Mord, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen, schließlich geht es um 2 Opfer.
Wäre sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, dann wären es 15 Jahre zuzüglich weitere Jahre.

Wie bereits erwähnt, versuche ich zumindest nachzuvollziehen, warum geurteilt wird, wie geurteilt wurde. Einfach nur zu fragen, gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF), ist mir etwas zu wenig.

Nein, Jugendstrafrecht wird nicht nur bei Minderjährigen angewandt, nein, nicht nur bei Frauen greift das Jugendstrafrecht bei Mord.
http://www.abendblatt.de/daten/2002/07/18/48010.html

Gruß
Moni

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Mäusemelker, Sunday, 23.09.2007, 13:48 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Klar was es Mord, aber eben nicht nur. Von daher stimmt die
Aussage, in deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau nur wegen
Mordes
verurteilt, definitiv nicht.

Kannst du mal die Textstelle genau nennen wo Nihilator geschrieben hat das die Frau "nur" wegen Mord verurteilt wurde?

Im übrigen lenkst du ab. Du hast behauptet die Frau wäre nicht wegen Mordes verurteilt worden, obwohl du im Ursprungsbeitrag geschrieben hast, die Frau ist wegen Mordes verurteilt worden. Das sie noch wegen anderen Dingen verurteilt wurde ist noch nicht mal für Erbsenzähler ein Argument.


[quote]Klar was es Mord, ...[/quote]

Jetzt sprichst du von einer Verurteilung wegen Mordes, obwohl du einen Beitrag vorher ausgeführt hast das es keine Verurteilung wegen Mord war.

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 13:56 (vor 6663 Tagen) @ Mäusemelker

Klar was es Mord, aber eben nicht nur. Von daher stimmt die
Aussage, in deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau nur wegen
Mordes
verurteilt, definitiv nicht.


Kannst du mal die Textstelle genau nennen wo Nihilator geschrieben hat das
die Frau "nur" wegen Mord verurteilt wurde?

Nicht Nihi hat das geschrieben, er hat sich auf die Aussage von Lude bezogen.
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27343

Im übrigen lenkst du ab. Du hast behauptet die Frau wäre nicht wegen
Mordes verurteilt worden, obwohl du im Ursprungsbeitrag geschrieben hast,
die Frau ist wegen Mordes verurteilt worden. Das sie noch wegen anderen
Dingen verurteilt wurde ist noch nicht mal für Erbsenzähler ein Argument.

Wo habe ich geschrieben, die Frau ist wegen Mordes verurteilt worden?
Hier mein Ursprungsbeitrag:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27307

Was kannst du Pappnase dort lesen?
Dort steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Klar was es Mord, ...

[/b]
Jetzt sprichst du von einer Verurteilung wegen Mordes, obwohl du einen
Beitrag vorher ausgeführt hast das es keine Verurteilung wegen Mord war.

Bisserl schwer von Begriff was?
Zu dem....Klar wa(r) es Mord, ... gehört noch etwas und zwar dies: Klar was es Mord, aber eben nicht nur.

--
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Mord oder nicht Mord? Das ist hier die Moni

Mäusemelker, Sunday, 23.09.2007, 14:17 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Kannst du mal die Textstelle genau nennen wo Nihilator geschrieben hat
das die Frau "nur" wegen Mord verurteilt wurde?


Nicht Nihi hat das geschrieben, er hat sich auf die Aussage von Lude
bezogen.
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27343

Dort steht:
"Nein. In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes verurteilt. Stimmt das nicht?"
Von "nur" ist da keine Rede.

Wo habe ich geschrieben, die Frau ist wegen Mordes verurteilt worden?
Hier mein Ursprungsbeitrag:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27307

Was kannst du Pappnase dort lesen?

Beleidigungen dienen nicht der sinnvollen Kommunikation.

Dort steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen

Mordes,

versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.[/b]

Ich habe es für dich ein bischen kenntlich gemacht.

Bisserl schwer von Begriff was?
Zu dem....Klar wa(r) es Mord, ... gehört noch etwas und zwar dies:
Klar was es Mord, aber eben nicht nur.

Das es "nur" Mord war hat hier noch niemand behauptet.

Eine Verurteilung wegen Mord hat doch stattgefunden?

Mord oder nicht Mord? Das ist hier die Moni

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 14:38 (vor 6663 Tagen) @ Mäusemelker
bearbeitet von Moni, Sunday, 23.09.2007, 14:42

Kannst du mal die Textstelle genau nennen wo Nihilator geschrieben hat
das die Frau "nur" wegen Mord verurteilt wurde?


Nicht Nihi hat das geschrieben, er hat sich auf die Aussage von Lude
bezogen.
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27343


Dort steht:
"Nein. In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt. Stimmt das nicht?"

Von "nur" ist da keine Rede.


Man, bist du BLÖD!
In meinem Beitrag steht NICHT, das Gericht hat die Frau wegen Mordes verurteilt!
Wenn jemand das behauptet, siehe Lude (In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes verurteilt. Stimmt das nicht?")dann sagt das nichts anderes aus als, das Gericht hat diese Frau (nur) wegen Mord verurteilt.

Wo habe ich geschrieben, die Frau ist wegen Mordes verurteilt worden?
Hier mein Ursprungsbeitrag:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27307

Was kannst du Pappnase dort lesen?

Beleidigungen dienen nicht der sinnvollen Kommunikation.

Sorry, wie soll ich sonst jemanden nennen, der schwer von Begriff ist? Intelligenzbestie vielleicht?

Dort steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen

Mordes,

versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von
Schutzbefohlenen.[/b]


Ich habe es für dich ein bischen kenntlich gemacht.

Puh....warum machst du nur einen Teil der Straftat kenntlich?

Bisserl schwer von Begriff was?
Zu dem....Klar wa(r) es Mord, ... gehört noch etwas und zwar

dies:

Klar was es Mord, aber eben nicht nur.


Das es "nur" Mord war hat hier noch niemand behauptet.

Eine Verurteilung wegen Mord hat doch stattgefunden?

NEIN! Eine Verurteilung hat
wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen stattgefunden.

Übrigens, Herzlich Willkommen du Neuling ;-)

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Mord oder nicht Mord? Das ist hier die Moni

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 23.09.2007, 14:48 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Was kannst du Pappnase dort lesen?

Beleidigungen dienen nicht der sinnvollen Kommunikation.


Sorry, wie soll ich sonst jemanden nennen, der schwer von Begriff ist?
Intelligenzbestie vielleicht?

Vielleicht "Moni"? Nur ein Vorschlag...

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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Mord oder nicht Mord? Das ist hier die Moni

Mäusemelker, Sunday, 23.09.2007, 14:52 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Man, bist du BLÖD!

Beleidigungen dienen nicht der sinnvollen Kommunikation.

In meinem Beitrag steht NICHT, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt!

Ich kann aber deutlich lesen.

Wenn jemand das behauptet, dann sagt das nichts anderes aus als, das
Gericht hat diese Frau (nur) wegen Mord verurteilt.

Von "nur" hat niemand geschrieben. Übrigens wurde die Frau "nicht" wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Einbruchdiebstahls verurteilt. Nur zur Sicherheit, falls du meinst man müsste das auch erwähnen.

Puh....warum machst du nur einen Teil der Straftat kenntlich?

Weil es darum ging warum es für Mord nicht lebenslänglich gibt, wie es im StGB gefordert ist. Für die anderen Straftaten gibt es kein lebenslänglich, oder?

NEIN! Eine Verurteilung hat
wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und
Misshandlung von Schutzbefohlenen
stattgefunden.

Das schließt aber eine Verurteilung wegen Mordes ein. Also gab es eine Verurteilung wegen Mordes. Wieso gab es dafür kein lebenslänglich?

Mord oder nicht Mord? Das ist hier die Moni

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 15:06 (vor 6663 Tagen) @ Mäusemelker

Man, bist du BLÖD!


Beleidigungen dienen nicht der sinnvollen Kommunikation.

Du wiederholst dich.....

In meinem Beitrag steht NICHT, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt!


Ich kann aber deutlich lesen.

Wie man unschwer erkennen kann, kannst du weder deutlich lesen, noch deutlich verstehen.

Wenn jemand das behauptet, dann sagt das nichts anderes aus als, das
Gericht hat diese Frau (nur) wegen Mord verurteilt.


Von "nur" hat niemand geschrieben. Übrigens wurde die Frau
"nicht" wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Einbruchdiebstahls
verurteilt. Nur zur Sicherheit, falls du meinst man müsste das auch
erwähnen.

Puh....warum machst du nur einen Teil der Straftat kenntlich?


Weil es darum ging warum es für Mord nicht lebenslänglich gibt, wie es im
StGB gefordert ist. Für die anderen Straftaten gibt es kein
lebenslänglich, oder?

Für dich nochmal in fetter Schrift:
siehe Unterschied zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht.

NEIN! Eine Verurteilung hat
wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und
Misshandlung von Schutzbefohlenen
stattgefunden.


Das schließt aber eine Verurteilung wegen Mordes ein.
Also gab es eine
Verurteilung wegen Mordes. Wieso gab es dafür kein lebenslänglich?

Jetzt reicht es.... Ich hab das nun oft genug erwähnt!

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

Mord oder nicht Mord? Das ist hier die Moni

Mäusemelker, Sunday, 23.09.2007, 15:29 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Weil es darum ging warum es für Mord nicht lebenslänglich gibt, wie es
im StGB gefordert ist. Für die anderen Straftaten gibt es kein
lebenslänglich, oder?


Für dich nochmal in fetter Schrift:
siehe Unterschied zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht.

Im Ausgangsposting und in den Nachrichten ist nicht von einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Rede. Auserdem hast du behauptet es hätte keine Verurteilung wegen Mordes gegeben.

*gähn*

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 16:37 (vor 6663 Tagen) @ Mäusemelker

dein Nick "Mäusemelker" paßt.

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

müde?

Mäusemelker, Sunday, 23.09.2007, 16:41 (vor 6663 Tagen) @ Moni

dein Nick "Mäusemelker" paßt.

Find ich auch. Deiner passt übrigens auch recht gut.

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 23.09.2007, 13:50 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Scheint so...Es ist ein großer Unterschied, ob jemand nur wegen Mord, oder
aber wegen Mord, versuchten Mord, gefährlicher Körperverletzung und
Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt wird.
Klar was es Mord, aber eben nicht nur. Von daher stimmt die
Aussage, in deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau nur wegen
Mordes
verurteilt, definitiv nicht.

Richtig, diese Aussage stimmt nicht. Die hat aber auch keiner getroffen außer Dir. So ein kleines Wörtlein, nur drei Buchstaben, kann vieles verändern...

Für Mord gibt es nur eine Strafe: lebenslänglich. Wenn das

Gericht

"wegen Mordes" (und scheißegal, was sonst noch dazukommt) verurteilt,

dann

muß es diese Strafe verhängen. Wenn es niedriger strafen will,

darf

es nicht wegen Mordes verurteilen.


Nicht korrekt werter Nihi. Die Strafe lebenslänglich, sprich 15
Jahre, greift beim Erwachsenenstrafrecht. Beim Jugendstrafrecht hingegen
gibt es ein
Höchstmaß von 10 Jahren (für eine solche Straftat)

Das ist richtig.

Deine Frage:

Gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF)?

kann nach wie vor mit NEIN beantwortet werden, denn wäre es

so,

wäre diese Täterin

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-675-99.php3

nicht zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil
zum 3 und letzten Mal!
Siehe und verstehe StGB § 211 Mord, Punkt (2)


Das hilft hier nicht weiter. Es geht ja nicht darum, warum das Gericht

zu

der Auffassung gelangte, es handele sich um Mord (was ich übrigens auch
fragwürdig finde, denn eine Tötungsabsicht kann ich nicht erkennen). Es
geht darum, warum es eine niedrigere Strafe verhängte als vom StGB ohne
Wenn und Aber vorgesehen.


Tja, ich versuche zumindest eine Erklärung für das Urteil zu finden.

Jetzt ja. Vorher hast Du am Thema vorbeigeredet.

Vermutlich wurde sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dies könnte der
Grund für die 14 Jahre Haft sein. Wegen Mord 10 Jahre (sprich Höchstmaß)
zuzüglich versuchten Mord, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung
von Schutzbefohlenen, schließlich geht es um 2 Opfer.
Wäre sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, dann wären es
15 Jahre zuzüglich weitere Jahre.

Das stimmt so nun wieder nicht. Lebenslänglich ist nicht identisch mit 15 Jahren, eine Aufsummierung über Lebenslänglich hinaus in Deutschland nicht zulässig. Ebenso ist für Jugendstrafen eine Aufsummierung über die Höchststrafe von 10 Jahren hinaus nicht zulässig.

"Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr zulässig.

Im Jugendstrafrecht findet die lebenslange Freiheitsstrafe keine Anwendung, in diesem Bereich liegt die Höchststrafe bei 10 Jahren Jugendstrafe. Bei Heranwachsenden, die nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, kann anstelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf Freiheitsstrafe von 10 bis zu 15 Jahren erkannt werden."
(http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe)

Womöglich kommt hier der fett markierte Teil zum Tragen.

Wie bereits erwähnt, versuche ich zumindest nachzuvollziehen, warum
geurteilt wird, wie geurteilt wurde. Einfach nur zu fragen, gibt es für
Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF), ist mir etwas zu wenig.

Fragen kann man ja mal. Wäre ja nicht das erste Urteil, das diesen Eindruck hervorruft - gerade wenn's ums Kinderumbringen geht. Zum Beispiel dieses hier: teilweise ähnlicher Fall, gleiches Alter der Täterin, Freispruch zweiter Klasse (24 Monate auf Bewährung).

Nein, Jugendstrafrecht wird nicht nur bei Minderjährigen angewandt, nein,
nicht nur bei Frauen greift das Jugendstrafrecht bei Mord.
http://www.abendblatt.de/daten/2002/07/18/48010.html

Sicher nicht. Aber nur bei Frauen greift das Frauenstrafrecht: der eigentlich 1998 abgeschaffte Tatbestand der Kindstötung (§217), heute gern als minderschwerer Totschlag beurteilt.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 14:31 (vor 6663 Tagen) @ Nihilator

Richtig, diese Aussage stimmt nicht. Die hat aber auch keiner getroffen
außer Dir. So ein kleines Wörtlein, nur drei Buchstaben, kann vieles
verändern...

kleine Erinnerung gefällig?
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27343

Nein. In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes verurteilt. Stimmt das nicht?

Kann mich nicht erinnern, Lude zu heißen.

Das ist richtig.

Immerhin eine Übereinstimmung.

Jetzt ja. Vorher hast Du am Thema vorbeigeredet.

Hab ich nicht. Ich bin kein Jurist, kann nur vermuten und nichts anderes hab ich getan. Die erste Vermutung scheint falsch zu sein, also bezüglich Mordmerkmale, und? Immerhin suche ich weiterhin nach einer logischen Erklärung.

"Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB
nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese
Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt.
Seither sind Urteile wie "zweimal lebenslang wegen Doppelmordes" nicht mehr
zulässig.

Dazu kann ich nichts sagen, weil ich es nicht 100% weiß.

Womöglich kommt hier der fett markierte Teil zum Tragen.

Durchaus denkbar.

Fragen kann man ja mal. Wäre ja nicht das erste Urteil, das diesen
Eindruck hervorruft - gerade wenn's ums Kinderumbringen geht.
Zum Beispiel dieses hier: teilweise ähnlicher Fall, gleiches Alter der
Täterin, Freispruch zweiter Klasse (24 Monate auf Bewährung).

Klar kann man mal fragen, wie man auch mal annehmen kann. Stimmt, für einen Laien erwecken Urteile manchmal den Eindruck das.....

Sicher nicht.

Eben.....

Aber nur bei Frauen greift das Frauenstrafrecht: der eigentlich 1998
abgeschaffte Tatbestand der Kindstötung (§217),
heute gern als minderschwerer Totschlag beurteilt.

Stimmt, hat aber nichts mit dem hier erörterten Fall zu tun.

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Odin, Monday, 24.09.2007, 14:38 (vor 6662 Tagen) @ Moni

Tja, ich versuche zumindest eine Erklärung für das Urteil zu finden.
Vermutlich wurde sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dies könnte der
Grund für die 14 Jahre Haft sein. Wegen Mord 10 Jahre (sprich Höchstmaß)
zuzüglich versuchten Mord, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung
von Schutzbefohlenen, schließlich geht es um 2 Opfer.
Wäre sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, dann wären es
15 Jahre zuzüglich weitere Jahre.

Kann ich mir nicht vorstellen, weil es da ein Höchstmaß von 10 Jahren gibt. Offensichtlich gibt es Unterschiede in einer evtl. Begnadigung, da es im Text ja heißt, der Richter ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft HINAUS, die lebenslänglich gefordert hatte. Das würde heißen, die 14 Jahre wegen Mord sind aus irgendwelchen Gründen mehr, als das lebenslänglich wegen Totschlag

Jugendstrafrecht gibt es in bestimmten Fällen noch zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Danach nicht mehr. Dann müßte man eine Krankheit nachweisen

--
Odin statt Jesus!
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War es Mord? Nein es war Mord.

Lude, Saturday, 22.09.2007, 23:44 (vor 6664 Tagen) @ Moni

In deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau wegen Mordes
verurteilt. Stimmt das nicht?


Nein, da steht:
Das Landgericht Erfurt verurteilte die Frau am Freitag wegen Mordes, ...

Wie soll ich das verstehen?

War es Mord? Nein es war Mord.

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 13:40 (vor 6663 Tagen) @ Lude

War es Mord? Nein es war Mord.

Lude, Sunday, 23.09.2007, 13:54 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Wie soll ich das verstehen?


SO!

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27369

Aber!

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27373

PS: Der Linkkrieg ist eröffnet, Trärää.

War es Mord? Nein es war Mord.

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 14:01 (vor 6663 Tagen) @ Lude

Aber!
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27373
PS: Der Linkkrieg ist eröffnet, Trärää.

Nix aber: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27377

Mach dir nix draus, mit Nihi und dieser Pappnase Mäusemelker seid ihr schon zu dritt, die unter Begriffsstutzigkeit leiden. Nicht ich weiche aus, ihr seid es, die nun versuchen, vom eigentlichen Thema abzulenken.
BRAVO! Mehr habt ihr Männer nicht zu bieten? Traurig, sehr traurig das. ;-)

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War es Mord? Nein es war Mord.

Lude, Sunday, 23.09.2007, 14:29 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Mach dir nix draus, mit Nihi und dieser Pappnase Mäusemelker seid ihr
schon zu dritt, die unter Begriffsstutzigkeit leiden.

Du hast Foxi vergessen. Damit sind wir schon 4 Geisterfahrer die dir entgegenkommen...

War es Mord? Nein es war Mord.

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 14:41 (vor 6663 Tagen) @ Lude

Mach dir nix draus, mit Nihi und dieser Pappnase Mäusemelker seid ihr
schon zu dritt, die unter Begriffsstutzigkeit leiden.


Du hast Foxi vergessen. Damit sind wir schon 4 Geisterfahrer die dir
entgegenkommen...

Stimmt....gleich vier Begriffsstutzige in einem einzigen Forum....;-)

--
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War es Mord? Nein es war Mord.

Stiller Mitleser, Sunday, 23.09.2007, 14:57 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Mach dir nix draus, mit Nihi und dieser Pappnase Mäusemelker seid ihr
schon zu dritt, die unter Begriffsstutzigkeit leiden.


Du hast Foxi vergessen. Damit sind wir schon 4 Geisterfahrer die dir
entgegenkommen...


Stimmt....gleich vier Begriffsstutzige in einem einzigen Forum....;-)

Du hast mich vergessen.

Stiller Mitleser

War es Mord? Nein es war Mord.

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 15:08 (vor 6663 Tagen) @ Stiller Mitleser

Huch, wie konnte das geschehen? Wie kann ich nur all diese anonymen Feiglinge nicht mit einbeziehen?

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War es Mord? Nein es war Mord.

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 23.09.2007, 14:45 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Aber!
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27373
PS: Der Linkkrieg ist eröffnet, Trärää.


Nix aber: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27377

Mach dir nix draus, mit Nihi und dieser Pappnase Mäusemelker seid ihr
schon zu dritt, die unter Begriffsstutzigkeit leiden.

Verwegene Aussage, Du hängst Dich ganz schön aus dem Fenster.** Begriffstutzig warst Du hier, als Du versuchtest, Mordmerkmale in Abrede zu stellen, obwohl in Deinem Beitrag bereits ausdrücklich ein Urteil (nicht nur sondern auch) wegen Mordes genannt wird.

Nicht ich weiche
aus, ihr seid es, die nun versuchen, vom eigentlichen Thema abzulenken.
BRAVO! Mehr habt ihr Männer nicht zu bieten? Traurig, sehr traurig das.
;-)

Ich weiß nicht, hier ist doch eher etwas anderes traurig. Typisch weibliche Großfressig- und -kotzigkeit.


** Weißt Du eigentlich, warum die Weiber oft so fette Ärsche haben? Natürlich als Gegengewicht beim aus dem Fenster hängen. Sonst würden sie doch rausfallen.

Und weil's so gut paßt, gleich noch einen:
Was ist der Unterschied zwischen Nilpferden und Frauen? Nun, die einen haben ein großes Maul und einen fetten Arsch - und die anderen leben in Afrika.


Grüßchen,
nihi

--
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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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War es Mord? Nein es war Mord.

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 14:59 (vor 6663 Tagen) @ Nihilator

Aber!
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27373
PS: Der Linkkrieg ist eröffnet, Trärää.


Nix aber: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=27377

Mach dir nix draus, mit Nihi und dieser Pappnase Mäusemelker seid ihr
schon zu dritt, die unter Begriffsstutzigkeit leiden.


Verwegene Aussage, Du hängst Dich ganz schön aus dem Fenster.**
Begriffstutzig warst Du hier, als Du versuchtest, Mordmerkmale in Abrede
zu stellen, obwohl in Deinem Beitrag bereits ausdrücklich ein Urteil
(nicht nur sondern auch) wegen Mordes genannt wird.

Siehe dieses Beispiel:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/99/1-675-99.php3

Das ich mich auf dieses Beispiel bezogen hab, hat nichts mit Begriffsstutzigkeit zu tun. Wie gesagt, ich bin kein Jurist und es wäre durchaus denkbar gewesen. Gut es scheint nicht zuzutreffen. UND? Immerhin bin ICH der Sache großfressiger- und -kotzigerweise im Gegensatz zu euch Männern, weiter auf den Grund gegangen.

Nicht ich weiche
aus, ihr seid es, die nun versuchen, vom eigentlichen Thema abzulenken.
BRAVO! Mehr habt ihr Männer nicht zu bieten? Traurig, sehr traurig das.
;-)

Ich weiß nicht, hier ist doch eher etwas anderes traurig. Typisch
weibliche Großfressig- und -kotzigkeit.

Warum? Was hat meine Kritik, mein Vergleich Jungendstrafrecht/Erwachsenenstrafrecht mit Grossfressig- und kotzigkeit zu tun? Klar, Frauen sind dämlich, Männer sind allwissend wie man unschwer erkennen kann. Das Gegenteil zu beweisen ist wahrhaft großfressig- und -kotzig. Wie kann es eine Frau nur wagen? ;-)

** Weißt Du eigentlich, warum die Weiber oft so fette Ärsche haben?
Natürlich als Gegengewicht beim aus dem Fenster hängen. Sonst würden sie
doch rausfallen.

Und weil's so gut paßt, gleich noch einen:
Was ist der Unterschied zwischen Nilpferden und Frauen? Nun, die einen
haben ein großes Maul und einen fetten Arsch - und die anderen leben in
Afrika.

Ah...sind wir nun bei Witzen gelandet? Nun gut....
http://www.handyhuhn.de/index.php?content=antimann.php


auch Grüßchen,
Moni

--
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War es Mord? Nein es war Mord.

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 23.09.2007, 15:19 (vor 6663 Tagen) @ Moni

Nicht ich weiche
aus, ihr seid es, die nun versuchen, vom eigentlichen Thema

abzulenken.

BRAVO! Mehr habt ihr Männer nicht zu bieten? Traurig, sehr traurig

das.

;-)

Ich weiß nicht, hier ist doch eher etwas anderes traurig. Typisch
weibliche Großfressig- und -kotzigkeit.


Warum? Was hat meine Kritik, mein Vergleich
Jungendstrafrecht/Erwachsenenstrafrecht mit Grossfressig- und kotzigkeit
zu tun?

Nichts. Aber der oben zitierte Abschnitt.

Klar, Frauen sind dämlich, Männer sind allwissend wie man unschwer
erkennen kann.

Allwissend würde ich jetzt leicht übertrieben finden. Der Rest stimmt.

Das Gegenteil zu beweisen ist wahrhaft großfressig- und
-kotzig. Wie kann es eine Frau nur wagen? ;-)

Der Beweis ist Dir eher suboptimal gelungen.

** Weißt Du eigentlich, warum die Weiber oft so fette Ärsche haben?
Natürlich als Gegengewicht beim aus dem Fenster hängen. Sonst würden

sie

doch rausfallen.

Und weil's so gut paßt, gleich noch einen:
Was ist der Unterschied zwischen Nilpferden und Frauen? Nun, die einen
haben ein großes Maul und einen fetten Arsch - und die anderen leben in
Afrika.


Ah...sind wir nun bei Witzen gelandet? Nun gut....
http://www.handyhuhn.de/index.php?content=antimann.php

Da biste in Deinem Element, wa? Endlich mal wieder ein Aufhänger.

Meine Witze haben den Vorteil, daß sie was mit dem Thema zu tun haben. Deine sind nur männerfeindlich. Dämlich halt.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]

War es Mord? Nein es war Mord.

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 16:46 (vor 6663 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Moni, Sunday, 23.09.2007, 16:53

** Weißt Du eigentlich, warum die Weiber oft so fette Ärsche haben?
Natürlich als Gegengewicht beim aus dem Fenster hängen. Sonst würden

sie

doch rausfallen.

Und weil's so gut paßt, gleich noch einen:
Was ist der Unterschied zwischen Nilpferden und Frauen? Nun, die

einen

haben ein großes Maul und einen fetten Arsch - und die anderen leben

in

Afrika.


Ah...sind wir nun bei Witzen gelandet? Nun gut....
http://www.handyhuhn.de/index.php?content=antimann.php


Da biste in Deinem Element, wa?

Nee

Endlich mal wieder ein Aufhänger.

Für was? Für erneute Verleumdungen/Lügen?

Meine Witze haben den Vorteil, daß sie was mit dem Thema zu tun haben.

Joooo, Nihi....Weiber, fette Ärsche, Nilpferde, Afrika usw. hat was mit Straftaten und Verurteilungen zu tun. ;-)

Deine sind nur männerfeindlich. Dämlich halt.

Joooo....buhhhhh....Witze über Männer sind männerfeindlich, Witze über Frauen haben was mit dem Thema zu tun. Alles klar du Mann. ;-)

Gruß
Moni

--
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