Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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14 Jahre Haft für Mutter des verdursteten Babys

Moni ⌂, NRW, Sunday, 23.09.2007, 13:21 (vor 6663 Tagen) @ Nihilator

Ich bin verblüfft. Mit dieser Logik komme ich nicht mit und Lude
vermutlich auch nicht.
Woraus sich das "Nein" rechtfertigt, verstehst wohl Du allein.

Scheint so...Es ist ein großer Unterschied, ob jemand nur wegen Mord, oder aber wegen Mord, versuchten Mord, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt wird.
Klar was es Mord, aber eben nicht nur. Von daher stimmt die Aussage, in deinem Beitrag steht, das Gericht hat die Frau nur wegen Mordes verurteilt, definitiv nicht.

Für Mord gibt es nur eine Strafe: lebenslänglich. Wenn das Gericht
"wegen Mordes" (und scheißegal, was sonst noch dazukommt) verurteilt, dann
muß es diese Strafe verhängen. Wenn es niedriger strafen will, darf
es nicht wegen Mordes verurteilen.

Nicht korrekt werter Nihi. Die Strafe lebenslänglich, sprich 15 Jahre, greift beim Erwachsenenstrafrecht. Beim Jugendstrafrecht hingegen gibt es ein
Höchstmaß von 10 Jahren (für eine solche Straftat)

Das hilft hier nicht weiter. Es geht ja nicht darum, warum das Gericht zu
der Auffassung gelangte, es handele sich um Mord (was ich übrigens auch
fragwürdig finde, denn eine Tötungsabsicht kann ich nicht erkennen). Es
geht darum, warum es eine niedrigere Strafe verhängte als vom StGB ohne
Wenn und Aber vorgesehen.

Tja, ich versuche zumindest eine Erklärung für das Urteil zu finden. Vermutlich wurde sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dies könnte der Grund für die 14 Jahre Haft sein. Wegen Mord 10 Jahre (sprich Höchstmaß) zuzüglich versuchten Mord, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen, schließlich geht es um 2 Opfer.
Wäre sie nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, dann wären es 15 Jahre zuzüglich weitere Jahre.

Wie bereits erwähnt, versuche ich zumindest nachzuvollziehen, warum geurteilt wird, wie geurteilt wurde. Einfach nur zu fragen, gibt es für Frauen ein eigenes Strafgesetzbuch (StGBfF), ist mir etwas zu wenig.

Nein, Jugendstrafrecht wird nicht nur bei Minderjährigen angewandt, nein, nicht nur bei Frauen greift das Jugendstrafrecht bei Mord.
http://www.abendblatt.de/daten/2002/07/18/48010.html

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/


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