Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt nichts gutes, außer man tut es ...

nxj @, Monday, 27.08.2007, 12:46 (vor 6690 Tagen) @ Bunte Regierung

Normalerweise lesen wir natürlich nicht in diesem Forum, allerdings wurden
wir auf diesen Thread hingewiesen, so das wir uns ausnahmsweise zu Wort
melden.
Die Bedenken bzgl. Schippen nehmen wir selbstverständlich wohlwollend auf.
Da wir gerade am überdenken sind, wie wir Quoten im Baugewerbe effektiv
voran treiben können, uns der Problematik dessen aber bewußt sind, freuen
wir uns über jeden Vorschlag, um die Quote endlich voran treiben zu
können. Für weitere Vorschläge wären wir unendlich dankbar, da wir massive
Probleme haben, Frauen für dieses spezielle Problem zu eruieren.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Bunte Regierung

Sehr geehrte Bunte Regierung,

selbstverständlich gibt es für dieses Problem eine sehr elegante Lösung: Da die Ungleichbehandlung von Männer und Frauen durch die Schaufeln evident ist, werden die Schaufeln per Gleichstellungsverordnung (ich denke ein Gesetz ist für diese Offensichtlickeit nicht notwendig) als Werkzeug der patriachalischen Unterdrückung, wie etwa der Keuschheitsgürtel auch, eingestuft, in der Folge verboten und durch Gabeln ersetzt.

Dies würde dieser eklatanten Ungleichbehandlung ein Ende setzen, für neue Arbeitsplätze am Bau sorgen und darüber hinaus die heimische (d.h. EU-weite) Produktion von Qualitätsgabeln stärken.

Eventuell könnten diese durchweg positiven Effekte durch Arbeitplatzverluste in der Schaufelproduzierenden Industrie (SPI) leicht getrübt werden. Sollten solche Kolateralfolgen einen festzulegenden Schwellwert überschreiten, könnten sie durch eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Schaufeln bei der Heuernte kompensiert werden. Ein solches Vorgehen hätte ähnlich positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft wie das oben Vorgeschlagene.

Darüber hinaus wäre die Schaffung einer obersten Bundesbehörde zur Sicherstellung der gesetzlichen Verwendung von Gabeln und Schaufeln (BAzSdgVGS) notwendig, die kontrolliert dass Gabeln und Schaufen nicht von uneinsichtigen Subjekten einfach getauscht werden. Ebenso wäre ein, nach Schwere des Vergehens gestaffelter, Bußgeldkatalog notwendig. Im Wiederholungsfalle sollte m.M. auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden können.

Ich verbleibe in der Hoffnung in Ihrem heroischen Kampf für die allgemeine Gleichstellung einen bescheidenen Beitrag geleistet haben zu können und

Mit freundlichen Grüßen
nxj


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