Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Totale Trennung ist der Trend

Markus @, Monday, 16.07.2007, 17:56 (vor 6731 Tagen) @ Lude

... Ein Richter könnte zum Beispiel einem
Vater sagen: Besuche zunächst diesen Kurs. Dann wird entschieden, ob du

ein

Umgangsrecht für deine Kinder erhältst.


Die Formulierung zeigt wessen Geists Kind der Verfasser ist. Ein Richter
kann einem Vater nicht erteilen, was dem Vater vom Gesetz her zusteht. Ein
Richter kann dem Vater das Umgangsrecht höchstens entziehen, oder einen
Entzug wieder aufheben. Dabei wird allerdings völlig außer acht gelassen
das auch das Kind ein Recht auf Umgang hat. In den Beschlüssen steht
merkwürdigerweise immer nur drin das dem Vater der Umgang entzogen wird.
Das Umgangsrecht des Kindes wird dabei nicht mal erwähnt, obwohl es dem
Kind dabei zu 100% entzogen wird.

Was ist wenn Väter den Umgang verweigern? Für mich sieht es aus,
das zunehmend Väter sich von ihren Kindern trennen weil die Mutter
rumzickt. Ich habe das selbst so praktiziert. Klar, die Kinder können
nichts dafür, ich allerdings auch nicht.

Habe meinen dahingehenden Verdacht schon andernorts geäußert. Da Frauen heute viel mehr als zu anderen Zeiten kranke arme Weibchen sind(deshalb wird ja lautstark das Gegenteil rausgedonnert bei jeder Gelegenheit) können sie "Besitzkonkurrenz", wenns um IHRE Kinder geht nicht abhaben. Ein Vater ist sowas und erst wenn der weg/rausgeekelt/Sorgerecht-aberkannt ist, kann sie ohne Ängste und sorgenfrei sagen: es ist MEIN Kind, niemand mehr kann es ihr streitig machen oder reinquatschen, was die Verwahrlosung..ähhh Erziehung angeht.


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