Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Totale Trennung ist der Trend

Lude, Sunday, 15.07.2007, 20:34 (vor 6732 Tagen) @ Christine

... Ein Richter könnte zum Beispiel einem
Vater sagen: Besuche zunächst diesen Kurs. Dann wird entschieden, ob du ein
Umgangsrecht für deine Kinder erhältst.

Die Formulierung zeigt wessen Geists Kind der Verfasser ist. Ein Richter kann einem Vater nicht erteilen, was dem Vater vom Gesetz her zusteht. Ein Richter kann dem Vater das Umgangsrecht höchstens entziehen, oder einen Entzug wieder aufheben. Dabei wird allerdings völlig außer acht gelassen das auch das Kind ein Recht auf Umgang hat. In den Beschlüssen steht merkwürdigerweise immer nur drin das dem Vater der Umgang entzogen wird. Das Umgangsrecht des Kindes wird dabei nicht mal erwähnt, obwohl es dem Kind dabei zu 100% entzogen wird.

Was ist wenn Väter den Umgang verweigern? Für mich sieht es aus, das zunehmend Väter sich von ihren Kindern trennen weil die Mutter rumzickt. Ich habe das selbst so praktiziert. Klar, die Kinder können nichts dafür, ich allerdings auch nicht.


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