Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenbevorzugung vor Gericht

Sigmundus Alkus @, Thursday, 12.04.2012, 20:51 (vor 5001 Tagen) @ irgendwer

Wie kann es dann sein, das nur der Mann mehrmals ins Gefängnis musste?

Ganz einfach. Die Schwester hatte einen Sachverständigen auf ihrer Seite, der ihr eine "ängstlich zurückgezogene Persönlichkeitsstruktur" bescheinigt und behauptet hat, sie sei in hohem Maße von ihm abhängig. Auf dieser Grundlage hat das Gericht bei ihr von Strafe abgesehen.

http://beck-aktuell.beck.de/news/egmr-bestaetigt-verurteilung-wegen-inzestbeziehung-zwischen-geschwistern

Eine bodenlose Frechheit in Anbetracht dessen, dass es hierfür offensichtlich keine Rechtsgrundlage gibt. § 60 StGB, dessen Voraussetzungen im Übrigen nicht vorliegen, schließt ein Absehen von Strafe sogar ausdrücklich aus, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat. Er wurde zu 1 Jahr und zwei Monaten verurteilt.


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