Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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100 Jahre sind genug!

Jürgen, Berlin, Tuesday, 10.04.2012, 17:14 (vor 5003 Tagen) @ Lupo

Geschichte des Jugendamtes in Deutschland: von der Gründung bis heute

Das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe ist eine etwa 100 Jahre alte Institution.

 Die Existenz des Jugendamtes geht auf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922 zurück, das erstmals Kommunen verpflichtete, eigenständige Jugendämter einzurichten.

 Nach 1933 übernahm das NS-Regime die Kontrolle über die Jugendwohlfahrt und übertrug Bürgermeistern und Landräten die Geschäftsführung der Jugendämter.

 Von 1947 bis 1953 waren die Jugendämter dem Innenministerium zugeordnet.

 1953 wurde die öffentliche Jugendhilfe wieder in die Selbstverwaltung der Kommunen überführt. Das RJWG wurde erneut in Kraft gesetzt und die Einrichtung von Jugendämtern, die seither aus der Jugendamtsverwaltung und dem Jugendhilfeausschuss bestehen, wieder vorgeschrieben.

 Am 11. August 1961 wurde das RJWG in „Jugendwohlfahrtsgesetz“ (JWG) umbenannt. Die Gesetzesnovelle führte erstmals individuelle Rechtsansprüche auf Leistungen der Jugendhilfe ein und stärkte die Position der freien Träger.

 Ende 1990 verabschiedete der Bundestag das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), SGB VIII, das einen Wandlungsprozess anstieß: Das Jugendamt entwickelte sich zur dienstleistungsorientierten Fachbehörde. Neben der Schaffung einer kinderfreundlichen Umwelt und der Förderung junger Menschen rücken vor allem die Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Erziehung in den Mittelpunkt. Der Hilfe zur Selbsthilfe, der Beteiligung der Betroffenen an allen Entscheidungen und der Autonomie der Familie kommen ein hoher Stellenwert zu. Nur wenn Eltern Unterstützung ablehnen, ihre Erziehungsverantwortung aber nicht ausreichend wahrnehmen oder sie missbrauchen, ist das Jugendamt verpflichtet, unmittelbar den Schutz und dasWohl von Kindern zu gewährleisten. Dazu kann es auch im Zusammenwirken mit dem Familiengericht die Rechte von Eltern begrenzen.

 Gesetzliche Neuregelungen konkretisierten in den vergangenen Jahren vor allem die Aufgaben des Jugendamtes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdungen und bauten die Kindertagesbetreuung weiter aus.

http://www.witten.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/sta51/Dokumente/Das_Jugendamt.Dokumente/08_JA_Basispressemappe_G...


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