Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Professor Clitoris Causa?

Conny, NRW, Friday, 13.07.2007, 03:20 (vor 6735 Tagen) @ Ralf
bearbeitet von Conny, Friday, 13.07.2007, 03:24

Hi Jim,

Igitte Zynisch hat ins AGG selbstverständlich reingeschrieben, dass
es dem Regime freigestellt ist, irgendwelche Diskriminierungen
zuzulassen, zu fördern oder selbst durchzuführen, wenn es politisch
genehm ist (dazu braucht man nur irgendeine "Ungleichheit" oder
"Ungerechtigkeit" festzustellen, und das geht immer).

Gruß Ralf


wo steht dat?


hier

Gruß Ralf

Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.

Macht so ein Paragraph nicht eigentlich das ganze Gesetz zu einem Schwam bzw. Unbrauchbar, wenn man nicht im Hinterkopf behält, daß wir in Radikalfeminismus leben?

Würde es keinen Feminismus geben, würde dieser Pragraph jedenfalls dieses ganze Gesetz nivilieren, es ins Nirwana befördern.

Was rauchen die, wenn sie Gesetze schmieden? Gut kann der Scheiß - ähm Shit - nich(t) sein ...

Oder steicheln sie dabei ihre Clitoris - vielleicht noch gegenseitig um auf so einen Dünn-Shit zu kommen

Aber gut, noch ein Grund mehr, nicht mehr zu arbeiten. Was soll das noch ... Böcker habei ich dazu immer weniger. Schwarz vielleicht ... in der Freien Wirschaft fern ab der Zwänge ;-)

Freundliche Grüße
Conny


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