Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Professor Clitoris Causa?

Ralf, NRW, Thursday, 12.07.2007, 20:46 (vor 6735 Tagen) @ reinecke54

Hier soll offensichtlich gesetzeswidriges verhalten - ein verstoss gegen
das diskriminierungsverbot - finanziell belohnt werden. Aber wer kann
dagegen klagen?

Gesetzeswidrig? Schön wär's! Seit wann ist äh... "positive Diskriminierung" verboten?

Igitte Zynisch hat ins AGG selbstverständlich reingeschrieben, dass es dem Regime freigestellt ist, irgendwelche Diskriminierungen zuzulassen, zu fördern oder selbst durchzuführen, wenn es politisch genehm ist (dazu braucht man nur irgendeine "Ungleichheit" oder "Ungerechtigkeit" festzustellen, und das geht immer).

Gruß Ralf

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*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***


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