Bevor man in den Krieg zieht, sollte man sattelfest sein
In einem Rechtstaat verliert ein Vater sein natürliches Recht auf Vatersein durch Beschluss oder Urteil eines Gerichtes.
Bevor man auf den Kriegspfad geht, sollte man das Thema erstmal verstanden haben.
Die "natürliche" Vaterschaft kann einem keiner nehmen, keine Frau, kein Richter, kein Staat. Also ist das, was Sie da schreiben, leider Unfug. Tatsächlich kann einem Mann nur die juristische Vaterschaft aberkannt werden.
Interessante Gedanken dazu fand ich in Ausführungen zum Fall Hüls.
Auszug aus WikiMANNia Axel Hüls:
"Das eine ist eine physische Realität, das andere eine geistliche Wahrheit. Das zeigt sich ja gerade am vorliegenden Fall. Das Jugendamt hat Hüls unmöglich gemacht, seine Hauptschaft auszuüben, aber diese bestand weiter und Hüls hat das offensichtlich - im Unterschied zu vielen Vätern, die das nicht so ernst nehmen - auch gewusst. Als er die Gelegenheit sah, die geistliche Wahrheit (Hauptschaft) mit der physischen Realität wieder in Deckung zu bringen, hat er diese Gelegenheit ergriffen. Unabhängig davon, ob die Art des Vorgehens im konkreten Fall nun weise war: Grundsätzlich war er dazu verpflichtet."
Daher würde ich vorschlagen, fragen wir doch bei den Politikern mal nach:
Wie gesagt, man sollte das Thema erstmal klar blicken, BEVOR man Politiker fragt (die auch keine Ahnung haben).
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- Referentenentwurf zum Sorgerecht und Fragen dazu -
Michael Baleanu,
07.04.2012, 15:02
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- Bevor man in den Krieg zieht, sollte man sattelfest sein - Mus Lim, 07.04.2012, 22:14
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