Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Referentenentwurf zum Sorgerecht und Fragen dazu

Michael Baleanu, Saturday, 07.04.2012, 15:02 (vor 5006 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

Vater sein ist ein natürliches Recht.

Derjenige, der es beantragen muss, hat dieses natürliche Recht verloren.

In einem Rechtstaat verliert ein Vater sein natürliches Recht auf Vatersein durch Beschluss oder Urteil eines Gerichtes.

Daher ist die nun angedachte Reform des Sorgerechts juristischer Unsinn:
- Der Vater, der das gemeinsame Sorgerecht beantragen muss, dem muss zunächst einmal das natürliche Recht auf "Pflege und Erziehung der Kinder" (was auch Sorgerecht beinhaltet) durch ein Gericht entzogen worden sein.

Daher würde ich vorschlagen, fragen wir doch bei den Politikern mal nach: http://www.abgeordnetenwatch.de/sibylle_laurischk-575-37762--f333369.html#q333369 . Bitte um Mitzeichnung!

Welches Gericht, hat welches Urteil - Aktenzeichen bitte hinterfragen - erlassen, in dem einem Vater eines nicht ehelichen Kindes sein natürliches Recht auf sein Kind entzogen wurde? Wie lautet die Begründung?

Wie wäre es, wenn auch andere anderen Politikern diese Frage stellen würden. Vielleicht kommt ein aha-Effekt bei dem einen oder anderen Politiker.

Gruß
Michael


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