Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nenne mir einen EINZIGEN Fall!

BeGetroffener, Thursday, 05.04.2012, 02:57 (vor 5009 Tagen) @ drei

Das Gewaltschutzgesetz schützt auch dich. Wenn du zur Polizei gehst wird dir
geglaubt! Die Frau ist dann ganz schön dran. Vielleicht muss sie dann
sogar zur Therapie!

Da steigt mir doch das Blut zu Kopfe. Willst du uns zum Narren halten?

Möchtest du bitte einen derartigen Fall belegen, wo ein Mann zur Polizei ging, und ihm wurde geglaubt? Du weißt sicher, was "belegen" heißt. Also eine glaubwürdige Quelle angeben.

Vgl. als Gegenbeweise dies hier:

Bonn: Immer noch haben Frauen den Gewalt-Freifahrschein
Bonn: Häusliche Gewalt - Das Übliche. Anschuldigung reicht und Folgebeiträge;
Anfrage zur häuslichen Gewalt: Bonner Polizei verstummt und Folgebeiträge; sowie
Häusliche Gewalt: Bonner Polizei nimmt die Realität nicht zur Kenntnis


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