Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort

3, Wednesday, 04.04.2012, 23:53 (vor 5009 Tagen) @ Mus Lim

Jede Falschbeschuldigerin -> eine Täterin

Das ist richtig. Eine FalschbechuldigerIN ist eine Täterin. Es ist aber nicht jede Beschuldigung falsch.

Jede Vater-Kind-Entfremdung -> eine Täterin

Nicht zwingend, denn es gibt auch Väter die keine Lust auf Vaterpflichten haben.
Aber wenn die Mutter das Sorgerecht hat und das Kind vom Vater fernhält, dann hast du Recht.

Jede Unterhaltsabzocke -> eine Täterin

Was denn für Unterhalsabzocke? Wenn man ein Kind zeugt, muss man dafür aufkommen.
Für das Kind. Nicht für die Mutter.

Die Mutter kann überhaupt keinen Unterhalt abzocken, weil sie nicht das Recht hat, darauf zu verzichten, denn der Unterhalt ist für das Kind. Nicht für die Frau.
Eine Frau hat überhaupt nicht das Recht, darauf zu verzichten weil es nicht IHR Geld ist.


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