Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Geringerer Unterhalt wegen untergeschobenem Kuckuckskind

Holger, Tuesday, 03.04.2012, 16:16 (vor 5010 Tagen) @ Montana

Das Urteil ist einerseits empörend, andererseits auch ein Novum!

Zunächst mal wichtig: es ging nicht um Betreuungsunterhalt, sondern den reinen Luxusunterhalt fürs Luxusweibchen, der Mann latzt sicher schon ewig. Soviel übrigens zum Tamtam zur Befristung von Unterhalt auf drei Jahre und die Leerfloskel von den ehebedingten Nachteilen, die der Mann sicher hatte.

Novum ist, daß der Kuckuck dennoch berücksichtigt wurde: bislang standen sie eisern auf dem Standpunkt, nach Anerkennung der rechtlichen Vaterschaft oder dem Versäumnis einer Vaterschaftsanfechtung besteht kein Grund zur Unterhaltskürzung, ebenso nicht bei Betreuung.

Betrüblich ist aber das Abheben auf 'grobe Unbilligkeit': eine solche ist so gut wie nie erfüllt und somit wird es ein Einzelfall bleiben.
Das Abgefeimte ist nämlich, daß Unterhaltsverurteilung nicht einfach nur 'ungerecht', sondern 'sehr ungerecht' sein muß, bevor was geht. Üblicherweise zieht das erst dann, wenn Tussi versucht hätte, ihn umzubringen u.ä.

Die Kiste mit der 'groben Unbilligkeit' ist mal wieder ein Paradebeispiel dafür, wie verludert unsere Judikative ist: 'Einfache' Ungerechtigkeit ist hinzunehmen...


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