Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Symbolcharakter

Kommutator, Tuesday, 03.04.2012, 15:01 (vor 5010 Tagen) @ Montana

Dieses Urteil hat nur Symbolcharakter. Die Richter schraenken naemlich direkt ein:
"Eine Kürzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau könne nur dann verneint werden, wenn der Unterhalt wegen der Betreuung des Kindes gezahlt wird. Dies sei hier aber nicht der Fall, so die Karlsruher Richter."

Im Normalfall hat doch die Ehefrau das Sorgerecht und somit muss der (Ex)-Ehemann der Betruegerin doch den vollen Unterhalt zahlen. In diesem Fall ist das Kind leider behindert und daher hat die Mutter grosszuegigerweise auf die elterliche Sorge verzichtet:
"Nach der Scheidung wurde ihm für das Kind die elterliche Sorge übertragen."


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