Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Statistiken

Morpheus, Tuesday, 03.04.2012, 15:33 (vor 5010 Tagen) @ Morpheus

Ein auffallender geschlechtsspezifischer Unterschied zeigt sich in der Antragstellung der Scheidung. Scheidungen werden weit häufiger von Frauen beantragt, nämlich zu 57 Prozent im Vergleich zu 36 Prozent bei den Männern. 7 Prozent entfallen auf gemeinsame Antragstellungen. In den ostdeutschen Bundesländern ist die ungleiche Verteilung sogar noch etwas stärker ausgeprägt als in den westdeutschen.

Wenn 7 % "gemeinsam" die Scheidung einreichen, dann sind unter den 7 % rund 100% Frauen (abgesehen von homo-Perversen und "Vielgeschlechtlichen"). Also müssen die 7 % addiert werden - zu 57 % - denn es sind ja Frauen, die diese Scheidungen einreichten. Klar, umgekehrt ist auch bei Männern zu verfahren, aber bei einer solchen "Bereinigung" sieht es schon etwas anders aus. Scheidungsanträge: 64 % Frauen. Stellen sich nun z.B. Frage wie, ab wieviel Kuckuckskindern ein Mann eine Scheidung einreicht, denn die resultierenden 43 % Männer bedürfen auch näherer Betrachtung (Kommastellen sind evtl. in Addition auch noch Prozente). Bspw. wie oft wird der Mann genötigt, die Scheidung einzureichen (denn Frauen stehen meist nicht gern in der Bekanntschaft als Ehebrecherinnen da). Motto: "Wenn du die Scheidung nicht einreichst, dann siehst Du deine Kinder nicht mehr, basta." Denn so eine Alte will ja auch den Segen der Verwandten und Bekannten für die Neue Ehe ("Was will der denn? DER hat doch die Scheidung eingereicht!").

Ich bin mir recht sicher, dass sich die 64 % noch weiter "bereinigen" lassen. Leider hatte ich bei einer destatis-Quer-Suche keinen Erfolg (Zeitmangel).


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