Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der ganze Artikel läßt sich im grunde auf zwei §§ zusammenstutzen

unwichtig, Sunday, 01.04.2012, 23:24 (vor 5012 Tagen) @ Manifold

§ 1: Die Feministin hat immer Recht.
§ 2: Sollte die Feministin einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.

Alternativ, wie man es von der heutigen Frau auch gewohnt ist, geht auch folgendes:

§ 1: Die Frau hat immer Recht.
§ 2: Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.

Habe ich so auch schon sehr oft erlebt.

Heißt es nicht "Einer Frau zu widersprechen ist unnötig. Warte bis sie sich selbst widerspricht."


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