Die Gerichte nehmen das nicht so genau
Entscheidend für die Unterhaltsfrage ist einzig die in der Ehe gelebte Rollenteilung. Die Rechtsprechung sagt, die Ehegatten dürfen darauf vertrauen, dass der eheliche Lebensstandard auch über eine Trennung hinaus gehalten werden kann, falls dies finanziell möglich ist.
Um dem Mann den Lebensstandart über die Trennung hinaus zu erhalten, müsste ihm dann aber auch anschließend der Haushalt geführt werden. Zumindest müssten ihm die Kosten der Haushaltsführung zugestanden werden.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
gesamter Thread:
- «Gerichte entscheiden teils hart gegen Männer» -
Oliver,
13.03.2012, 16:38
- Der Punkt auf dem "i"! - Nemetzki, 13.03.2012, 16:51
- Lösungsansatz -
FTD,
13.03.2012, 17:12
- Tipp - Sonazama, 13.03.2012, 17:22
- «Gerichte entscheiden teils hart gegen Männer» - Derkan, 13.03.2012, 18:23
- "Teil" dürfte wohl ein ganz klein wenig untertrieben sein (n. t.)
-
Kurti,
13.03.2012, 18:49
- "Teil" dürfte wohl ein ganz klein wenig untertrieben sein (n. t.) - Derkan, 13.03.2012, 19:53
- "Das Urteil ist absolut folgerichtig" -
jens_,
13.03.2012, 20:19
- PS - jens_, 13.03.2012, 20:37
- Für Männer gilt goldene Regel, keinesfalls Heiraten und keine Kinder zeugen, dann ist das Problem gelöst! n/t
-
Christian,
13.03.2012, 20:38
- Die Gerichte nehmen das nicht so genau -
Rainer,
13.03.2012, 22:44
- Östrogensputum-Schlürfer - knn, 14.03.2012, 00:57