Unterhaltsrecht als Wurzel des Bösen
Der Schlüssel entstammt dem Unterhaltsrecht, einem Großteil des 4.
Buches,des BGB: Das Familienrecht. Ein Recht das letztlich nur
wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet.
In meiner ersten Frage an Norbert Geis hatte ich darauf hingewiesen, dass die Sozialrechtler sich angewidert vom Unterhaltsrecht distanziert haben.
"In der Sozialgesetzgebung hat man die Kostenbeitragsverordnung /1/ im Jahre 2005 überarbeitet, nachdem man vergeblich versucht hatte, diese an das geltende Unterhaltsrecht anzugleichen, Zitat /2/, Folie 10:
"Grund der Überarbeitung waren u.a. die ausufernde Problematik bei der Realisierung des Kindergeldes als Mindestkostenbeitrag sowie die, GELINDE ausgedrückt, UNEINHEITLICHE Anwendung des Unterhaltsrechts.
Den letzten Anstoß gab die UNEINHEITLICHE Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht.""
Das Unterhaltsrecht würde sich in Luft auflösen, bei Verwendung des Wechselmodells. Da aber dann kein Unterhalt mehr fliesst, entsteht kein Streitwert, also ist es für die Anwaltschaft uninteressant: Da diese den Gros des Bundestages bildet, braucht man sich nicht zu wundern, dass sich nichts ändert.
Norbi hat übrigens auf meine diesbezügliche Frage nicht geantwortet.
Da ich persönlich ihm keine Frage mehr stellen kann (nur eine Nachfrage wird akzeptiert), wäre es schön, wenn ein anderer penetrant nachfragen würde.
Gruß
Michael
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- Mini-Sorgerechtsreform, Frage an Silberhorn (CSU) -
Michael Baleanu,
07.03.2012, 11:11
- Es ist nichts, nicht mal eine "Mini-SR-Reform"! -
Nemetzki,
07.03.2012, 11:52
- Es ist nichts, nicht mal eine "Mini-SR-Reform"! - Michael Baleanu, 07.03.2012, 16:32
- Argumente, die keine sind -
adler,
07.03.2012, 12:59
- Argumente, die keine sind - Michael Baleanu, 07.03.2012, 16:35
- Mini-Sorgerechtsreform, Frage an Silberhorn (CSU) - tomtom2, 07.03.2012, 14:48
- Es ist nichts, nicht mal eine "Mini-SR-Reform"! -
Nemetzki,
07.03.2012, 11:52