OT: Zitiergebot einmal grafisch...mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Justiz und Lehre!
Im Link eine hervorragende Arbeit - Für alle Studierenden,
Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater und gleichzeitig eine schallende
Ohrfeige an die Lehre, die seit mehr als 60 Jahren gegen Art. 5 Abs. 3 Satz
2 GG verstoßen hat. Übrigens unser Altbundespräsident Prof. Roman Herzog
m u ß dies alles gekannt haben. Er war Richter und Präsident des
höchsten Deutschen Gerichtes.
Zu Herrn Herzog: http://grundrechtepartei.de/die-wirtschaftsdemokratie-des-roman-herzog/1705/
Zum Bundesverfassungsgericht: http://grundrechtepartei.de/rechtsscheintatbestand-bundesverfassungsgerichtsgesetz/1474/
Die Folgen sind desaströs, denn alle Entscheidungen des BVerfG sind aufgrund der Ungültigkeit des BverfGG seit 60 Jahren formell nichtig und zwar allesamt. Ausnahmen gibt es keine.
gesamter Thread:
- OT: Zitiergebot einmal grafisch...mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Justiz und Lehre! -
Micha,
02.03.2012, 11:42
- OT: Zitiergebot einmal grafisch...mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Justiz und Lehre! - Egal, 02.03.2012, 12:16
- Bitte "Studenten", nicht "Studierende". -
Egalite,
02.03.2012, 14:42
- Genau - Rainer, 02.03.2012, 15:16
- Bitte "Studenten", nicht "Studierende". - Micha, 02.03.2012, 17:25