OT: Zitiergebot einmal grafisch...mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Justiz und Lehre!
Zitiergebot einmal grafisch
Gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG müssen alle einfachen Gesetze, mit denen der einfache Gesetzgeber die nach dem Grundgesetz einschränkbaren Grundrechte einschränken will, diejenigen Grundrechte im Gesetz namentlich unter Angabe des Artikels nennen. Wird dieses Zitiergebot versäumt, ist das Gesetz trotz Gegenzeichnen des Bundespräsidenten und dem Veröffentlichen im Bundesgesetzblatt ungültig, d.h. nichtig. Ein ungültiges Gesetz erlangt keine Gesetzeskraft, auf einem solchen ungültigen Gesetz basierende Verwaltungsakte sind ebenfalls ungültig bzw. nichtig.
Der Wortlaut des Artikels 19 Abs. 1 GG ist klar und keiner Auslegung zugänglich.
Das BverfG muss ein solches gegen das Zitiergebot verstoßende Gesetz deklaratorisch für nichtig erklären. Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz beraten und verabschieden.
Im Link eine hervorragende Arbeit - Für alle Studierenden, Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater und gleichzeitig eine schallende Ohrfeige an die Lehre, die seit mehr als 60 Jahren gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG verstoßen hat. Übrigens unser Altbundespräsident Prof. Roman Herzog m u ß dies alles gekannt haben. Er war Richter und Präsident des höchsten Deutschen Gerichtes.
sg
Excalibur
GWG-Jäger
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- OT: Zitiergebot einmal grafisch...mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Justiz und Lehre! -
Micha,
02.03.2012, 11:42
- OT: Zitiergebot einmal grafisch...mal wieder eine schallende Ohrfeige für unsere Justiz und Lehre! - Egal, 02.03.2012, 12:16
- Bitte "Studenten", nicht "Studierende". -
Egalite,
02.03.2012, 14:42
- Genau - Rainer, 02.03.2012, 15:16
- Bitte "Studenten", nicht "Studierende". - Micha, 02.03.2012, 17:25