Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Sehr gut

knn, Tuesday, 28.02.2012, 19:12 (vor 5046 Tagen) @ Septimus

Alte Eheverträge mit einem lebenslangen Unterhaltsanspruch der Ehefrau
können nachträglich abgeändert werden. Das hat der Bundesgerichtshof
(BGH) entschieden. Bei der Änderung des Unterhaltsrechts könne sich der
Unterhaltszahler auf "Störung der Geschäftsgrundlage" berufen, heißt
es.

Sag ich doch. Die Bewusstseinsänderungen sind in vollem Gange.

Zwar ist noch die alte Riege im Amt (68er und andere Demokratieschmarotzer), aber die Nachrücker haben schon viel weniger Mitleid mit den holden Damen.

Allmählich haben Frauen den Goodwill der Männer verspielt.

--
IQ von Frauen, Frauen MÜSSEN Sexobjekte sein, Beispiele für Zensur, Schriftzeichen


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