Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alte Eheverträge? Jetzt handeln!!!!!!!

Septimus, Monday, 27.02.2012, 16:38 (vor 5047 Tagen)

Alte Eheverträge können geändert werden
27.02.2012, 13:44 Uhr

Alte Eheverträge mit einem lebenslangen Unterhaltsanspruch der Ehefrau können nachträglich abgeändert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Bei der Änderung des Unterhaltsrechts könne sich der Unterhaltszahler auf "Störung der Geschäftsgrundlage" berufen, heißt es.

In dem behandelten Fall ließ sich ein Zahnarzt nach 22 Ehejahren scheiden. Aus der Ehe gingen zwei inzwischen erwachsene Kinder hervor, die Ehefrau war faul (nicht berufstätig). Im Ehevertrag war für die Frau ein lebenslanger Unterhalt in Höhe des hälftigen Nettoeinkommens des Mannes vereinbart worden.

Der BGH sprach dem Mann jetzt ein Abänderungsrecht zu. Einzelfragen und die Berechnung der Unterhaltshöhe klärt nun noch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

In Paragraf 313 BGB heißt es zur "Störung der Geschäftsgrundlage": "Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden (...)." Einer Veränderung der Umstände "steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen."

Wer noch so eine faule Kackbratze an der Backe hat, sollte sich endlich in die Spur machen!

Lebenslang so eine Tucke durchfüttern. Unvorstellbar. Da lohnt sich die Finanzierung einer Costa-Schiffsreise, eines Erlebnis-Aufenthaltes in Syrien oder einer Wüstentour quer durch den Sudan.


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