Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Logisch falsche Ableitung

Isegrim, Wednesday, 15.02.2012, 14:20 (vor 5060 Tagen) @ Pilsberater

A(x): X ist juristisch rechtens
B(x): X ist (moralisch) richtig

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Wulffs Aussage:
nicht(für alle x gilt (A(x)->B(x))

beziehungsweise (äquivalent):
es gibt ein x für das gilt (A(x) und nicht B(x))

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Deine Aussage lautet:
nicht(für alle x gilt (nicht A(x) -> nicht B(x)))

(wobei ich jetzt einfach mal nicht juristisch rechtens mit juristisch rechtswidrig gleichgesetzt habe, ähnlich Deinem Eingangspost)

beziehungsweise (äquivalent):
es gibt ein x für das gilt: (nicht A(x) und B(x))

Damit sollte offensichtlich sein: Deine und Wulffs Aussagen sind nicht äquivalent.


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