Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sorgerechtsentzug = Staatliche Kündigung der Vaterschaft!

K22, Tuesday, 14.02.2012, 23:25 (vor 5060 Tagen) @ AstonMarvin

www.mdr.de/mdr1-radio.../zukunft-familie-pdf100-download.pdf

"Die lange Dauer und die Sichtbarkeit der Schwangerschaft sowie die Anwesen-heit Dritter bei der Geburt haben zur Folge, dass bei Frauen dieser Rechtsstatus scheinbar unmittelbar mit der biologischen Mutterschaft verknüpft ist. Aufgrund dieser Selbstverständlichkeit hat der Gesetzgeber bis vor kurzem darauf verzichtet, Mutterschaft zu definieren. Erst die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin haben einen Definitionsbedarf geschaffen. Erst im neuen Kindschaftsrecht wurde festgelegt, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, welche es geboren hat (vgl. Fegert 2002; Schwab 2001). Damit hat der Gesetzgeber festgelegt, dass nicht die Herkunft des ge-netischen Materials, sondern der Geburtsvorgang das ausschlaggebende Kriterium der Mutterschaft ist."

Aha, also jetzt erst ist das richtig sicher: Wer also das Kind auf die Welt bringt, der ist faktisch auch die Mutter. Millionen von Jahren ist das so an uns vorbeigegangen, aber Dank dem deutschen Rechtsstaat wissen wir es jetzt genau! Endlich! Erlösung! Endlose Generationen mussten im Ungewissen leben.

Eine biologische Mutterschaft oder Vaterschaft ist ein nicht-reversibles Faktum, die soziale Elternschaft dagegen schon. Betrachtet man die Übernahme der Mutter- und/oder Vater-Position als ausschlaggebend, dann erweist sich auch eine Elter-Kind-Beziehung als aufkündbar. Dies belegen die nicht sorgeberechtigten Väter, die schätzungsweise zu einem Drittel den Kontakt zu ihren Kindern nach der Trennung bzw. Scheidung abrupt abbrechen bzw. nach und nach ausdünnen (vgl. Peuckert 2008). In diesen Fällen wird mit der Ehe – oder allgemeiner formuliert: mit der Zweierbeziehung – auch die Vater-Kind-Beziehung aufgelöst. Ebenso aufkündbar ist die Mutter-Kind-Beziehung; auch wenn dies aufgrund höherer normativer Zwänge deutlich seltener geschieht.

Also wenn das Familiengericht einem Vater das Sorgerecht entzieht, dann wurde ihm gekündigt! Warum er dann aber trotzdem weiterzahlen darf, weiß nur der deutsche RECHTSSTAAT!

Trotz aller Wandlungstendenzen ist Gewalt in Elter-Kind-Beziehungen weiterhin stark verbreitet. Nur jedes 4. Kind erleidet von seinen Eltern keine physische Gewalt. Ca. 10-15% der Kinder sind sogar schweren Misshandlungen ausgesetzt (vgl. Melzer/Lenz/Ackermann 2002).

Hier mal eine interessante Feststellung: Jedes 4. Kind erleidet physische Gewalt!

Jede 2. Ehe geht krachen und die Scheidungskinder müssen fast grundsätzlich zur sogenannten Mutter. Wenn jedes 4. Kind Gewalt erleiden muss, dann sind das bestimmt die phösen Väter, die ihre Kinder nicht sehen! :)

PS: Wer sich dieses Pamphlet mal genauer durchliest, wird sicher merken, dass dies ein Genderist sein muss. So doof kann kein normaler Mensch sein. Sorry "Elter" natürlich!


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