Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bauordnung

Andreas2, Wednesday, 08.02.2012, 23:25 (vor 5066 Tagen) @ Joachim

Aber warum sollte gerade dieses Recht eingehalten werden?

Eine klare Ausschilderung war nicht erkennbar!

Der Aufzug ist ein enger und mehr oder weniger versteckter Aufzug. Über dem Erdgeschoss nur über die Frauenpraxis zu erreichen.

Wenn man von den oberen Stockwerken herunterfährt ins Erdgeschoss, so landet man logischerweise in der Frauenpraxis und muss sozusagen durch diese Praxis dann, hinaus gehen.

Behindertengerecht ist das Ganze auch nicht wirklich aus meiner Sicht. Alleine schon wegen den Türen als Hindernis. die Türen sind auch nicht breiter wie normale Türen.
Nicht wirklich behindertengerecht also.

--
Mit freundlichen Grüssen,
Andreas

"gib mir die Welt, plus 5% !" (der Zinseszins).


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