Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bauordnung

Joachim, Niedersachsen, Wednesday, 08.02.2012, 23:18 (vor 5066 Tagen) @ Arkander

Eigentlich widerspricht diese Aufzugs-Anordnung der Bauordnung(das ist in Sachsen-Anhalt bestimmt nicht anders als bei uns). Arztpraxen müssen behindertengerecht zugänglich sein, d.h. die oberen Etagen über Aufzug. Und der Aufzug muss für den Brandfall einen sicheren Ausgang haben. Zugang durch eine Spezialpraxis und ohne klare Ausschilderung halte ich für baurechtswidrig.
Aber warum sollte gerade dieses Recht eingehalten werden?


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