Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hintergründe mit Fakten ?

Blumenduft, Tuesday, 07.02.2012, 14:24 (vor 5068 Tagen) @ sm0469

Einem Gericht ist das letztlich alles egal. Wer sagt, dass die Unabhängig sind, der lügt. Eine Richterin, die selbst eine dreckige Scheidung hinter sich hat, wird mit Sicherheit nicht "unvoreingenommen" in eine Familienrechtssache gehen und dem Vater "neutral" gegenüberstehen.

"Kindesmissbrauch" wird mittlerweile genauso inflationär gebraucht wie "Kindeswohl". Wobei "Kindeswohl" als Familienrechts-Joker bewusst juristisch undefiniert bleibt.

Ein guter Bekannter von mir hat auch Ärger mit dem JA und FG bekommen, man unterstellte ihm latent emotionale Kindeswohlgefährdung/ Kindesmisshandlung, wenn´s die Kindesmutter macht, dann heißt das PAS und ist nicht strafbar. Bei einem Vater aber, ohne jeglichen Nachweis, führt das zum Beschluss.

So ticken Familiengerichte. Keinesfalls "kindorientiert" oder "väterfreundlich".

Ich hab das so im Ur-Beitrag geschrieben: Wenn die Schuld erwiesen ist, dann sollte gestraft werden.

Traurig finde ich, dass Väter, die soziale Kontakte zu ihren Kindern haben, derartig kriminalisiert werden können. Zu einem Kind liebevoll u. zärtlich zu sein, ist doch die normalste Sache der Welt und hat überhaupt keinen sexuellen Hintergrund. Aber genau das haben Feministinnen mit ihrem Gift zerstört. Heutzutage muss man ja schon aufpassen, wenn man einem gestürzten Kind hochhilft. Schnell gerät man in den Verdacht ein Kinderschänder zu sein.


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